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Christoph Ploß
CDU
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Frage von Ulrike B. •

Frage an Christoph Ploß von Ulrike B. bezüglich Umwelt

Das Insektensterben finde ich höchst beunruhigend. Die CDU/CSU-Fraktion tut, soweit ich es sehen kann, nichts, um den massiven Pestizidverbrauch einzudämmen. Was werden Sie tun, um die Insekten in Zukunft zu schützen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

auch ich finde das Insektensterben äußerst bedenklich. Für mich und meine Partei ist Artenschutz nämlich wichtig und unverzichtbar. Der Reichtum an Arten und Lebensräumen ist Teil des natürlichen Kapitals unserer Heimat. Diesen ökologischen und kulturellen Schatz wollen wir auch für die kommenden Generationen erhalten.

Für uns gilt der Grundsatz beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln: so wenig chemischer Pflanzenschutz wie möglich und so viel wie nötig. Das bedeutet, Pflanzenschutzmittel sollten so sparsam wie möglich sowie nach der guten fachlichen Praxis angewendet werden. Gesundheits- und Umweltschutz einschließlich des Schutzes von Insekten müssen gewährleistet sein.

Dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nichts gegen den übermäßigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Herbizide, Pestizide, Insektizide, etc.) tut, sehe ich anders. Die Fraktion hat erst in der zurückliegenden Legislaturperiode den 2013 von der damaligen CDU-geführten Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP Pflanzenschutz; Im Internet unter http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/_Texte/AktionsplanPflanzenschutzmittel.html) maßgeblich unterstützt. Dieser ergänzt den bereits umfassenden Rechtsrahmen im Pflanzenschutz, beispielsweise bezüglich der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die dem Anwender klare Vorschriften über die Handhabung und Anwendung der Mittel vorgibt, bezüglich der Bestimmungen zur Qualität und Sicherheit von Pflanzenschutzgeräten und zur Sachkunde der Anwender von Pflanzenschutzmitteln und bezüglich den zusätzlichen Bestimmungen im Pflanzenschutzgesetz und in den Grundsätzen für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz.

Der nationale Aktionsplan hat das Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, beispielsweise Auswirkungen auf die Insektenwelt, weiter zu reduzieren. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Förderung von Innovationen im Pflanzenschutz und die Weiterentwicklung der Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes. Beispiele für Maßnahmen sind u.a. die Einhaltung des notwendigen Maßes bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und der Erhalt der biologischen Vielfalt. Eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel ist die Praxiseinführung neuer integrierter Pflanzenschutzverfahren. Dazu gehört das Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz" des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Modellvorhaben fördert zurzeit 66 Betriebe mit Praxisphasen von bis zu 5 Erntejahren im Acker-, Apfel-, Wein-, Feldgemüse- und Hopfenbau in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen.

Aus meiner Sicht ist es entscheidend, den NAP weiter umsetzen und den integrierten Pflanzenschutz, die Entwicklung nichtchemischer Bekämpfungsmöglichkeiten und den biologischen Pflanzenschutz vorantreiben, um einen Beitrag zu leisten, dass sich die Insektenbestände mittelfristig erholen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Ploß, MdB

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