Frage von Henning N. • 04.12.2009
Antwort ausstehend von Christoph Bergner CDU
(...) Der "notwendige Lebensunterhalt" wird ermittelt aus dem Regelsatz (analog ALG II) und den Kosten für Wohnung und Heizung. Wie die Kosten für das Wohnen veranschlagt werden, ist regional unterschiedlich. (...)