Frage an Christoph Ahlhaus von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Moin Herr Ahlhaus!
Bitte begründen Sie, die von u.a. Ihnen vorgeschlagene zeitliche Trennung von Volksentscheiden von den allgemeinen Wahlen. Was macht Volksentscheide abseits der allgemeinen Wahlen kostengünstiger? Warum wollen Sie Eintragung und Urnenwahl nur bei amtlichen Stellen zulassen? Soll die von Ihnen und Ihren Kollegen eingebrachte Änderung der Volksgesetzgebung die erfolgreiche Durchführung von Volksentscheiden be- oder gar verhindern? Der Vorschlag erweckt den Eindruck einer knallhart kalkulierten Einschränkung der Bürgerrechte oder den Eindruck krasser Inkompetenz; was von beidem trifft zu?
Vielen Dank und mit den besten Wünschen,
Martin Hensch
Sehr geehrter Herr Hensch,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10.01.2005, die Sie über die Internetseite „abgeordnetenwatch.de“ gestellt haben. Ich selbst halte dieses Forum nicht für das geeignete Medium für den persönlichen Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten.
Wegen Ihres Anliegens stehe ich Ihnen aber selbstverständlich gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sie können sich über mein Abgeordnetenbüro unter Tel.: 040 / 37 50 29 01,
Fax: 040 / 37 50 29 02 oder per Email christoph.ahlhaus@cduhamburg.de jederzeit direkt mit mir in Verbindung setzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich den persönlichen Kontakt einer anonymisierten Dialogform vorziehe.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ahlhaus MdHB