Frage an Christoph Ahlhaus von Irene K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ahlhaus,
warum haben Sie persönlich in der Rechtsausschusssitzung am 23. Aug. 2005 gegen eine Expertenanhörung gestimmt?
Das bisherige Spielgerätesteuergesetz ist wie Sie wissen, vom Finanzgericht Hamburg dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden, da das Finanzgericht das Gesetz für verfassungswidrig hält. Warum gehen Sie das Risiko ein, dass es erneut zu einer Prozessflut kommt und auch das neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Irene Kizina
Sehr geehrte Frau Kizina,
Ich erwarte keine neuen Erkenntnisse von einer Expertenanhörung. Insoweit ist es erforderlich, ein neues Gesetz möglichst schnell in Kraft zu setzen, um erhebliche Steuerausfälle zu verhindern. Ich finde es unverantwortlich von SPD und GAL das neue Gesetz aus wahlkampftaktischen Gründen zu verzögern.
Christoph Ahlhaus MdHB
Landesgeschäftsführer der Hamburger CDU
Leinpfad 74
22299 Hamburg
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