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Frage von M. M. •

Frage an Christoph Ahlhaus von M. M. bezüglich Soziale Sicherung

Ich habe mein Kind über die sogenannte "Härtefallregelung" im Kindergarten.
Da ich mir den Kindergarten eigentlich nicht leisten kann überziehe ich mein Konto schon regelmäßig um den Mindestelternanteil. Mein Kind hat aus gesundheitlichen Gründen einen Betreuungsplatz der über 5 Stunden hinausgeht. Bisher ist im Beitrag das Mittagessen schon einkalkuliert.

Ist es richtig das der bisherige Beitrag nur um 13 Euro erhöht wird und das bisherige Mittagessen NICHT rausgerechnet wird?

Ist es weiterhin richtig das die Härtefallregelung NUR bei SOZIALEN Härtefällen, NICHT aber bei FINANZIELLEN Härtefällen eintritt? Und was ist mein Kind für ein Härtefall?

Was passiert wenn ich das nicht bezahlen kann? Muss mein Kind dann den ganzen Tag hungern? Bekommt es wenn ich bezahle einmal Essen für die 13 Euro UND einmal Essen für den einkalkulierten Essensbetrag?

M.Müller

PS. Können Sie mir diese Aussage erklären? Die Härtefall-Regelung wird nur bei sozialen Härtefällen angewendet, also nur, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht Willens sind, ihre Kinder zu versorgen. Bei "nur" finanzieller Not tritt die Regelung nicht ein.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte/r Herr/Frau Müller,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.04.2005, in der Sie auf die Härtefallregelungen bei Kindergartenplätzen eingehen. Hinsichtlich Ihrer Ausführungen bitte ich Sie, mit Herrn Marcus Weinberg MdHB in Kontakt zu
treten. Er ist der Fachmann in der CDU-Bürgerschaftsfraktion bei dem Thema
Kindergarten. Aufgrund der Komplexität der jeweiligen Fachthemen kann leider nicht jeder Abgeordnete zu allen Themen fundierte Kenntnisse haben.

Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Sie an Herrn Weinberg verweise. Er wird Ihnen bei ihrem Anliegen sicherlich weiterhelfen können. Hier seine
Kontaktdaten:

Marcus Weinberg MdHB
Tel.: 78 89 53 13
Fax: 78 89 53 14
E-Mail: weinberg@cduhamburg.de

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ahlhaus MdHB