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Frage von Barbara U. •

Frage an Christoph Ahlhaus von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ahlhaus,

ich wollte keine pädagogischen Hilfen haben; denn ich bin selber Pädagogin, sondern für mich kam es vorrangig darauf an zu erfahren, was die CDU zu tun gedenkt, um Widersprüchlichkeiten im Jugendstrafrecht, die der Gesetzgeber auf Bundesebene seit langem unverändert stehen gelassen hat, zu korrigieren.
Daher nochmals meine Fragen:
1.
Warum wird nichts für straffällige Kinder getan und deren Eltern so wenig geholfen?

Kinder sind mit Vollendung des 7. Lebensjahres deliktfähig, aber nicht strafmündig. Sie können von kriminellen Erwachsenen dahingehend missbraucht werden, indem man sie als "Werkzeuge" für Straftaten benutzt, weil man sie nicht bestrafen kann. Kinder aus Familien, die mangels Bildung oder aus anderen Gründen sich nicht oder nur mangelhaft um die Interessen ihres Kindes kümmern, erhalten über Versäumnisurteile Schuldtitel, die sämtliche Zukunftsperspektiven zerstören.

Warum gibt es keine Kinder- u. Jugendgerichtshilfe, die sich um diese Kinder kümmert und dafür sorgt, dass ab einer bestimmten Schadenhöhe grundsätzlich PKH erteilt wird?

Minderjährige sind mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig und können, auch in Abwesenheit oder gegen den Widerspruch der Eltern von der Polizei vernommen werden. Zivilrechtlich sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig und dürfen nur im Rahmen ihres Taschengelds eigenverantwortlich handeln. Ratenverträge oder weitergehende Rechtsgeschäfte Minderjährige nur mit Zustimmung ihres/ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen. (Das ist auch gut so!)

Warum dürfen Minderjährige in Abwesenheit ihrer gesetzlichen Vertreter Aussagen treffen, wo es um Schadenssummen von Tausende oder Hunderttausende geht?

Solche Gesetze greifen ohne Richterspruch in das elterliche Vertretungsrecht ein und verhindern, dass schon im vorrichterlichen Ermittlungsverfahren ein Anwalt hinzugezogen werden kann. Ich glaube, dass ein 16Jähriger eher die Folgen eines Comic- Abos überblicken kann als eine gesamtschuldnerische Haftung von 20.000€ oder mehr.

Warum kann man aus dem Bußgeldfond nicht den TOA subventionieren, damit Opfer und Geschädigte wenigstens mit finanziellen Hilfen Material oder andere Auslagen erstattet werden?

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, weil immer geklagt wird, öffentliche Kassen sind leer, dass in Köln BGS- Hubschrauber mit Wärmekamera und 1600 W- Scheinwerfer sich zum Stundenlohn von 1200 € auf den Weg machen, um Sprayer vom illegalen Sprühen abzuhalten.

Die rückstandslose Reinigung unerwünschter Lacke beträgt durch Fachfirmen zwischen 10 € u. 30 €. Glauben Sie, dass da das Mß der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist? Über das gestaltungsrecht der Eigentümer möchte ich nicht eingehen, da werden wir uns schon einig sein, aber gibt es nicht sinnvollere Alternativen öffentliche Gelder zu verwenden, z.B. den Täter- Opfer- Ausgleich?

Wenn das Jugendstrafrecht ein Erziehungsmittel sein soll und es nicht im gewünschten Maße greift, sollte man dann nicht darüber nachdenken, woran es liegen könnte und neue Wege gehen?

B. Uduwerella

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

wie ich Ihnen schon in meiner Antwort vom 31.03.2005 mitteilte, ist Herr Klaus-Peter Hesse der Fachmann in der CDU-Bürgerschaftsfraktion bei den Themen der Kinder- und Jugendkriminalität. Seine Kompetenz umfasst nicht nur den pädagogischen Hintergrund, sondern sämtliche Bereiche, die mit diesem Thema in Zusammenhang stehen wie z.B. dem Jugendstrafrecht.

Soweit Sie nur die rechtlichen Hintergründe und Standpunkte interessieren, bitte ich Sie, mit Frau Viviane Spethmann MdHB in Kontakt zu treten. Aufgrund der Komplexität der jeweiligen Fachthemen kann leider nicht jeder Abgeordnete zu allen Themen fundierte Kenntnisse haben. Frau Spethmann ist die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich Sie an Herrn Hesse und Frau Spethmann verweise. Beide werden Ihnen bei ihrem Anliegen sicherlich weiterhelfen können. Hier die Kontaktdaten:

Klaus-Peter Hesse MdHB
Tel.: 53 32 01 77
Fax: 53 32 01 88
E-Mail: Hesse@cduhamburg.de

Viviane Spethmann MdHB
Tel.: 37 50 10 01
Fax: 37 50 10 01
E-Mail: spethmann@cduhamburg.de

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ahlhaus MdHB