Frage an Christoph Ahlhaus von Andreas K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Ahlhaus!
Ich habe eine Frage zum neuen Zuwanderungsgesetz, verbessert es nach Ihrer Ansicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs. Stimmen sie dem zu?
Sehr geehrter Herr Keller,
vielen Dank für Ihre Frage vom 01.04.2005. Aufgrund der Unionsmehrheit im Bundesrat und dessen fehlender Zustimmung zum mangelhaften Gesetzentwurf von ROT/GRÜN ist es zu längeren Verhandlungen gekommen, an dessen Ende im letzten Jahr ein Zuwanderungskompromiss herausgekommen ist, der deutlich die Änderungsvorschläge der CDU/CSU berücksichtigt. Insbesondere konnten die Positionen der Union in den Sicherheitsfragen weitgehend durchgesetzt werden.
Ich verstehe Ihre Frage nach einer möglichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dahingehend, dass Sie den Teilbereich der Arbeitsmigration aus dem Zuwanderungsgesetz ansprechen möchten. Hier gibt das Gesetz unter anderem folgende Möglichkeiten:
- Für Hochqualifizierte wird die Gewährung eines Daueraufenthalts von Anfang an vorgesehen. Sie können sofort eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG erhalten.
- Die Zuwanderung von Arbeitskräften soll flexibel nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gesteuert werden.
- Nicht-EU-Ausländer dürfen nur dann in Deutschland arbeiten, wenn für die freie Stelle weder ein Deutscher noch ein EU-Ausländer zur Verfügung steht.
- Grundsätzliche Beibehaltung eines Anwerbestopps.
- Selbständige dürfen zuwandern, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches oder ein regionales Interesse besteht.
- Ausländischen Studenten wird die Arbeitsaufnahme ermöglicht.
- Die Arbeitserlaubnis wird zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis erteilt
("one-stop-government").
Mit diesen Möglichkeiten, die dass neue Zuwanderungsgesetz bietet, hat meines Erachtens die Politik die Rahmenbedingungen geschaffen bzw. verbessert, um qualifizierte Arbeitskräfte für Deutschland gewinnen zu können. Abschließend bleibt mir nur festzustellen, dass die Auswirkungen des neuen Zuwanderungsgesetzes für die internationale Wettbewerbsfähigkeit knapp vier Monate nach Inkrafttreten noch nicht genau prognostiziert werden können. Die Entwicklung muss zunächst abgewartet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ahlhaus MdHB