Frage an Christoph Ahlhaus von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Ahlhaus,
die Kassen in Hamburg sind leer – wenn es nicht gerade um Leuchtturm-Projekte wie die Elbphilharmonie geht. Überall wird gekürzt und das praktisch immer auf Kosten der Wehrlosen. Die jetzt alleinregierende SPD-Regierung gibt der ex-alleinregierenden CDU die Schuld und umgekehrt.
Was bei diesen nervigen Partei-Scharmützeln gerne übersehen wird ist: das Auftun neuer Einnahmequellen.
Eine dieser "Einnahmequellen" ist die Verstärkung im Kampf gegen Korruption. Durch die Verhinderung von nachteiligen Verträgen sowie Schmiergeldzahlungen etc. bleibt unterm Strich mehr Geld im Staatssäckel.
Eine vorbeugende Maßnahme ist Transparenz bei den meisten Behördenvorgängen, vor allem aber bei Verträgen, welche die Stadt mit Firmen abschließt. Wären damals schon die Verträge beim Krankenhausverkauf (den die CDU trotz gegenteiligen erfolgreichen Volksentscheids durchdrückte!) oder beim Millionengrab Elbphilharmonie offengelegt worden, wären uns 2 peinliche Mega-Pleiten erspart geblieben.
Es gab mal in Hamburg ein Korruptionsregister, welches unter Ihrer Mit-Regentschaft abgeschafft wurde.
Nun scheint sich in breiten Teilen der Bevölkerung die Meinung durchgesetzt haben, dass dies doch keine so gute Idee war. Daher bildete sich im Herbst letzten Jahres die Initiative ´TRANSPARENZ SCHAFFT VERTRAUEN´, die auch gleich einen fulminanten Start hinlegte: Statt der benötigten 10.000 Stimmen in 6 Monaten sammelte sie 15.119 in 6 Wochen!
Mit der sportlichen Überwindung dieser ersten Volksbegehrenshürde hat der Souverän deutlich gemacht: Ein Transparenzgesetz muss her. Und zwar schnell!
Sie haben für die Abschaffung des Korruptionsregisters gestimmt.
Aus welchem Grund?
Wie sehen Sie heute Ihre damalige Entscheidung; würden Sie nochmal so entscheiden?
Wie stehen Sie zu dem neuen Transparenzgesetz?
Gruß,
Manfred Bensel
Sehr geehrter Herr Bensel,
herzlichen Dank für Ihre Fragen bei abgeordenetenwatch zu dem Thema Korruptionsregister und Transparenzgesetzt.
Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt:
Antwort zu Frage 1:
Aus folgenden Gründen habe ich u.a. für die Abschaffung gestimmt: Auf Grundlage bestehender Rechtsvorschriften konnten bzw. können effektiv und rechtssicher Korruptionsfälle geahndet werde, die einschlägigen Vorschriften der anwendbaren Verdingungs- bzw. Vergabeordnungen sowie die von der Finanzbehörde erlassene Richtlinie zum "Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen" vom 15. Juli 2002.
Antwort zu
Frage 2:
Soweit sich an den maßgeblichen Rahmenbedingungen und Umständen nichts geändert hat, würde ich wieder so entscheiden.
Antwort zu Frage 3:
Im Justizausschuss vom 28.2.2012 war das Transparenzgesetz Thema der Anhörung. Es wurden u.a. Stellen aufgezeigt, an denen noch Nachbesserungsbedarf besteht. Hier ist es an der Initiative entsprechende Vorschläge zu liefern. Wir in der CDU-Fraktion werden jetzt die Anhörung auswerten.
Mit besten Grüßen
Christoph Ahlhaus