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Christoph Ahlhaus
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Frage von Jule T. •

Frage an Christoph Ahlhaus von Jule T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
als Sie von der Hunde-Lobby angeschrieben und nach Ihrer Meinung zur Freilaufsituation in Hamburg gefragt wurden, haben Sie die Beantwortung an die Fachbehörde weiter geleitet.
Deshalb heute an Sie ganz persönlich die Frage: Wenn Ihre Partei am 20. Februar die Wahl gewinnt und Sie Bürgermeister bleiben oder Regierungsverantwortung mittragen, werden Sie dann am bestehenden Hamburger Hundegesetzt in seiner jetzigen Form mit vier als unwiderlegbar gefährlich geltenden Rassen festhalten und können Sie sich vorstellen, die Grünanlagenverordnung dahingehend zu ändern, dass Familienhunde, die durch eine Prüfung vom generellen Leinenzwang befreit sind und damit bewiesen haben, dass von ihnen keinerlei Gefahr oder Belästigung für andere Parkbesucher ausgeht, auch in Hamburgs Grünanlagen nicht mehr dem generellen Leinenzwang unterliegen.
Hundefreundliche Grüße
Jule Thumser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Thumser,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 6. Februar 2011, die Sie über abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Sie erkundigen sich danach, ob im Falle eines Wahlsieges meiner Partei bei der Bürgerschaftswahl am 20. Februar an den bestehenden Regelungen zur Hundehaltung in Hamburg festgehalten werden soll.

Einerseits kann ich Ihren Wunsch, gehorsamsgeprüften Hunden in Hamburgs Parks und Grünflächen mehr Auslauf ohne Leine verschaffen zu wollen, nachvollziehen. Andererseits gibt es für die bestehenden Regelungen gute Gründe – und auch dafür sie beizubehalten.

Das Thema Hundehaltung in der Großstadt hat, insbesondere nach den zum Teil dramatischen Beißvorfällen des zurückliegenden Jahrzehnts, die Gemüter der Menschen erhitzt und ist auch in Hamburg zum Politikum geworden. Wie in kaum einem anderen Lebensbereich gingen und gehen die Meinungen darüber so weit auseinander. Dies kommt immer wieder in Schreiben von Befürwortern und Gegnern entsprechender Regelungen zur Hundehaltung zum Ausdruck. So wie auf der einen Seite unter anderem auf den hohen Wert von Hunden als Sozialtiere hingewiesen wird, beklagen andere Bürger Beißvorfälle auf Kinderspielplätzen oder verschmutzte Liegewiesen und Sandkästen.

Dementsprechend verlief das Ringen um eine Lösung der drängenden Fragen in Hamburg lange und intensiv. Der Gesetzgeber, die Hamburgische Bürgerschaft, hat es sich nicht leicht gemacht, eine Regelung zu finden, sie dann aber im Jahr 2006 doch mit den Stimmen aller damals in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen einstimmig gefasst. Um den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Hamburger Bezirken gereicht zu werden und Hundehaltern so weit wie möglich entgegen zu kommen, hat der Senat sodann von seinem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und eine Globalrichtlinie für die Ausweisung von Hundeauslaufzonen erlassen. Einen darüber hinausgehenden Anspruch, dass alle Wege, Pfade und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen freigegeben werden, gibt es nicht.

Im Ergebnis stellen die gefundenen Regelungen einen Interessenausgleich zwischen Hundebesitzern und denjenigen Bürgerinnen und Bürgern her, die keinen Hund haben und Grünflächen sowie Erholungsanlagen ungestört nutzen möchten. Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, an den bestehenden Regelungen festzuhalten. Denn durch diese wird ein weitgehend friedliches und störungsfreies Miteinander ermöglicht. Dies ist gewiss auch im Sinne der Hunde-Lobby.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ahlhaus