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Frage von Julia R. •

Frage an Christoph Ahlhaus von Julia R. bezüglich Soziale Sicherung

Wenn der Wortlaut der neuen Globalrichtlinie über die "Hilfen zur Weiterführung des Haushalts" ernst gemeint ist – und davon sollten wir bei Erlassen Ihres Senats ausgehen – dann gibt es zukünftig Haushaltshilfe nach § 70 SGB XII nur noch für sozialhilfeberechtigte Menschen mit schwerer Demenz oder einer geistigen Behinderung.
Menschen, die nur körperbehindert oder blind sind und deshalb mehr oder weniger umfangreich Unterstützung im Haushalt benötigen, erhalten diese Hilfe dann nicht mehr.

Diesen Menschen will der Senat mit der neu gefassten Globalrichtlinie in Zukunft ausschließlich nur noch die so genannte „kleine Haushaltshilfe“ nach § 27 SGB XII gewähren. Absatz 3 in diesem Paragraf lautet: „Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ein für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, jedoch einzelne für ihren Lebensunterhalt erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können. Von den Leistungsberechtigten kann ein angemessener Kostenbeitrag verlangt werden.“

Die Hamburger Sozialbehörde will auf Kosten schwerbehinderter Menschen Geld sparen.
Für viele dieser Menschen, einige kenne ich persönlich, ist damit ein selbstbestimmtes Leben in Hamburg nicht mehr möglich. Konkret: Studieren für Behinderte wird extrem erschwert, sowie die einfache Entscheidung eines behinderten Menschen, einen Spaziergang durch den Park zu machen, da Sie die benötigte persönliche Assistenz streichen wollen. Ich selbst arbeite neben meinem Studium als persönliche Assistenz und weiß daher, wie wichtig diese für viele Menschen ist.

Als Hamburger Wählerin bitte ich Sie persönlich inständig, sich in Zukunft für die Rechte ALLER Menschen einzusetzen, um dem Fortschritt unserer modernen Gesellschaft nicht im Wege zu stehen.

Was werden Sie also zukünftig für die behinderten Menschen in Hamburg tun?
Oder sind Sie mit den kürzlich gefassten Beschlüssen zur Kürzung der persönlichen Assistenz einverstanden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Radlof,

vielen Dank für Ihre Frage vom 30. Januar 2011, die Sie über abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Die von Ihnen genannte Globalrichtlinie zu § 27 Absatz 3 und § 70 SGB XII „Hauswirtschaftliche Hilfen“ ist bereits am 1. April 2006 in Kraft getreten. Neuere Regelungen auf diesem Gebiet existieren nicht.

Die Globalrichtlinie regelt die Voraussetzungen für die Bewilligung von hauswirtschaftlichen Hilfen für nicht pflegebedürftige Menschen, da die Leistungen der Hilfe zur Pflege neben der Grundpflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung beinhalten. Gemäß Ziffer 2.1 der Globalrichtlinie soll die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 70 SGB XII gewährt werden, wenn die leitende und ordnende Funktion als Merkmal der Haushaltsführung nicht mehr wahrgenommen werden kann (bei geistiger, seelischer oder körperlicher Beeinträchtigung). Anders als von Ihnen befürchtet sind körperbehinderte Menschen also grundsätzlich nicht von der Hilfegewährung ausgeschlossen.

Sie stellen allerdings richtig fest, dass hauswirtschaftliche Leistungen wegen ausschließlich Blindheit nicht gewährt werden, da blindheitsbedingte Mehraufwendungen bei der Haushaltsführung durch die Gewährung von Blindengeld bzw. Blindenhilfe abgedeckt sind. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass im Rahmen der behördlichen Abstimmung der vorgenannten Globalrichtlinie im Verwaltungsausschuss und in der Deputation die Stellungnahmen der Interessenvertretungen der behinderten Menschen berücksichtigt worden sind.

Die von Ihnen ebenfalls erwähnte „persönliche Assistenz“ ist eine Leistung im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII und fällt damit nicht unter die genannte Globalrichtlinie. Eine Streichung der persönlichen Assistenz ist nicht beabsichtigt. Aktuell wird lediglich mit einem Pflegedienst, der diese Leistung erbringt, über die konkrete Ausgestaltung der Vergütung verhandelt.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Seien Sie versichert, dass mit der CDU und mir als Erstem Bürgermeister auch zukünftig die Anliegen aller hilfebedürftigen Bürger angemessen Berücksichtigung finden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ahlhaus