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Frage von Claus D. M. •

Frage an Christoph Ahlhaus von Claus D. M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Ahlhaus,

ihr Bildungssenator Wersich hat ein Formular an die Grundschulen verteilen lassen in dem er die Klassenlehrer auffordert für die 4.Klässler eine Schulempfehlung (Pro Gymnasium / Nur Stadtteilschule) auszusprechen.

Verstößt er damit nicht gegen den von allen Fraktionen, im Rahmen der sogenannten Schulfrriedensdebatte, getroffenen Entscheidung: Keine Schullaufbahnempfehlungen!!!
Oder gibt es neue Erkenntnisse die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt gemacht wurden?

Ist Herr Wersich nach solch einem Verstoß gegen Bürgerschaftsbeschlüsse noch im Amt haltbar?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Metzner,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Januar 2011, die Sie über abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Tatsächlich handelt es sich bei der von Ihnen bezeichneten „Schullaufbahnempfehlung“ nicht um eine herkömmliche Empfehlung „für“ oder „gegen“ das Gymnasium, die von den Lehrkräften mit dem Halbjahreszeugnis ausgesprochen wird. Vielmehr ist die Schule gemäß § 42 Absatz 4 des Hamburgischen Schulgesetzes (SchulG) verpflichtet, den Eltern – als Ergebnis der Beurteilung der Lern- und Leistungsentwicklung – eine schriftliche Einschätzung über die weitere Schullaufbahn des Kindes vorzulegen.

Dieser Passus im Schulgesetz wurde im Jahr 2010 einstimmig von allen in der Bürgerschaft vertretenen Parteien verabschiedet. In § 42 Absatz 4 SchulG heißt es wörtlich:

„Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 4 gibt die Zeugniskonferenz eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers vor dem Hintergrund ihrer beziehungsweise seiner bisherigen Lern- und Leistungsentwicklung und ihrer beziehungsweise seiner überfachlichen Kompetenzen ab. Die Grundlagen und die Einschätzung der Schule sind den Sorgeberechtigten auszuhändigen und im Schülerbogen zu dokumentieren. Die Sorgeberechtigten entscheiden nach eingehender fachlich-pädagogischer Beratung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und gegebenenfalls weitere Lehrkräfte, welche Schulform die Schülerin oder der Schüler im Anschluss an die Grundschule besuchen soll (Elternwahlrecht).“

Auch die Begründung für diese Formulierung möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Sie zeigt den parteiübergreifenden Konsens der Bürgerschaft, mit dem die herkömmliche Empfehlung abgelöst wurde:

„Auf eine Grundschulempfehlung alten Typs wird verzichtet, da für sie keine fachliche Fundierung existiert. Die Einschätzung teilt in der Regel die Klassenlehrkraft den Sorgeberechtigen im Zusammenhang mit einem Lernentwicklungsgespräch nach § 44 Absatz 3 mit und händigt sie ihnen aus. Die Einschätzung erfolgt auf der Grundlage eines standardisierten Verfahrens.“

Hintergrund dieser Regelung ist, dass den Eltern bei der Ausübung ihres Wahlrechts bezüglich der weiterführenden Schule für ihr Kind eine fachlich-pädagogische Einschätzung der Schule zur Verfügung stehen soll. Die Formulierung zur Einschätzung auf dem Bogen lautet:

„Wird die Schülerin/ der Schüler voraussichtlich dem Lerntempo und den Anforderungen des achtjährigen Gymnasiums gewachsen sein?
? Ja

Oder: Wird der Schülerin/ dem Schüler empfohlen, die Stadtteilschule zu besuchen; denn diese bietet neben dem ersten auch den mittleren Schulabschluss sowie in einem neunjährigen Bildungsgang das Abitur.
? Ja“

Die Stadtteilschule führt genau wie das Gymnasium zum Abitur. Der Unterschied besteht lediglich in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit: 9 Jahre an der Stadtteilschule, 8 Jahre auf dem Gymnasium. Ziel der differenzierten Aussagen der fachlich-pädagogischen Einschätzung ist, Schüler, die zwar abiturfähig, aber dem verdichteten Bildungsweg am Gymnasium nicht gewachsen sind, zu unterstützen und ihnen den Besuch der Stadtteilschule (STS) nahe zu legen. So wird eine zukünftige Abschulung, zu der es auf dem Gymnasium eventuell kommen würde, vermieden, und der Weg zu allen Abschlüssen – auch dem Abitur – auf der STS geöffnet. Das ist nicht nur lebenspraktisch, sondern eine ganz wichtige Chance für die Zukunft der Schülerinnen und Schüler in unserer Stadt. Am Ende entscheiden aber allein die Eltern über die weitere Schulform für ihr Kind.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ahlhaus