Frage an Christoph Ahlhaus von Christiane S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ahlhaus,
in Hamburg gibt es ein Fachkräftenotstand in der Altenpflege und die Fachkräftequoten können teilweise von den Einrichtungen nicht erfüllt werden. Seit einiger Zeit konnte ich beobachten, dass man den Fachquotenschlüssel aufweicht, indem man Betreuungskräfte und Pflege- u. Gesundheitsassisten mit in die Fachkräftequote hereinrechnet. Für die Einrichtungen eine kostengünstige Lösung und was ist mit der Qualität?
Sind Sie der Meinung, dass der Fachkräftenotstand durch sogenannte Betreuungskräfte, die 6 Monate ausgebildetet wurden und zusätzliche Ausbildung von Pflege- und Gesundheitsassistenten den Pflegefachkräftenotstand kompensieren kann?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich zur Zeit eine Ausbildung zur ex. Altenpflegerin absolviere und kurz vor meinem Examen stehe, stellt sich auch für mich die Frage:"Was erwartet mich?"
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Schaaf
Sehr geehrte Frau Schaaf,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Januar 2011, die Sie über abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Als examinierte Altenpflegerin erwarten Sie nahezu uneingeschränkte Betätigungsmöglichkeiten in der Pflege, einer wachsenden Branche mit sehr guten Zukunftsperspektiven.
Entgegen dem bundesweit bestehenden Fachkräftemangel in der Altenpflege haben wir in Hamburg Dank des besonderen Engagements der Sozialbehörde unter Leitung von Sozialsenator Dietrich Wersich aktuell eine Fachkraftquote von durchschnittlich 56 %. Heute erfüllen in Hamburg alle Einrichtungen die Mindest-Fachkraftquote von 50 %. Bei Regierungswechsel 2001 erfüllte ca. die Hälfte der Einrichtungen diese Anforderung nicht.
Im Ergebnis verzeichnen wir in Hamburg seit Jahren einen deutlichen Zuwachs im Dienstleistungsbereich Pflege. Die Anzahl an Pflegefachkräften ist in Hamburg von 6.400 im Jahr 2001 auf mittlerweile 8.800 angestiegen. Doch auch in Hamburg suchen die Pflegeeinrichtungen mehr Fachpersonal, als auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Deshalb arbeiten die Sozialbehörde und die Bildungsbehörde seit Jahren gemeinsam daran, die Arbeitsbedingungen im Bereich der Pflege zu verbessern und mehr Menschen für eine Ausbildung in diesem zukunftsträchtigen Dienstleistungsbereich zu begeistern. Durch das 2009 erstmals mit den Hamburger Pflegebetrieben und der Arbeitsagentur geschlossene „Bündnis für Altenpflege“ soll die Anzahl an Ausbildungsbetrieben in der stationären wie in der ambulanten Pflege erhöht werden sowie insgesamt die Aus- und Fortbildung zum Altenpfleger unterstützt werden.
Die Zwischenbilanz für das „Bündnis für Altenpflege“ ist sehr positiv:
1. Mit 386 neuen Altenpflegeschülerinnen und -schülern sowie 164 neuen Auszubildenden in der Gesundheits- und Pflegeassistenz hat das laufende Schuljahr 2010/2011 in Hamburg im zweiten Jahr hintereinander Rekordzahlen erbracht.
2. Die Anzahl der ausbildenden, stationären Pflegeinrichtungen ist von 97 (2009) auf 109 (2010) gestiegen.
Im Januar 2010 ist das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) als neues Heimgesetz in Kraft getreten. Im Rahmen der geplanten Verordnungen, mit denen das moderne HmbWBG weiter konkretisiert werden soll, soll durch die geplante Wohn- und Betreuungspersonalverordnung die Qualität der Pflege in baulicher wie in personeller Hinsicht geregelt werden.
In dem vorliegenden Entwurf wird an der bundesweit geltenden Fachkraftquote von 50 % ausdrücklich festgehalten, obwohl aufgrund des Fachkräftemangels in vielen Bundesländern eine Flexibilisierung der Fachkraftquote gefordert wird. Derzeit sind gelernte Assistenzkräfte auch mit langjähriger Berufserfahrung Ungelernten, komplett Unerfahrenen oder studentischen Aushilfen gleichgestellt. Diese Geringschätzung der Assistenzkräfte widerspricht den Erfahrungen in den Pflegeeinrichtungen, wonach oftmals gerade die Assistenzkräfte mit jahrelanger Berufserfahrung zu den Leistungsträgern in den Teams gehören.
Genauso wird mit allen Beteiligten zu diskutieren sein, wie verwandte Ausbildungsberufe wie z. B. Ergotherapeuten und Physiotherapeuten als Pflegefachkraft im Sinne der Quote zukünftig anzuerkennen sein sollen.
Es muss aber immer klar sein, dass die verschiedenen Fachkräfte jeweils nur Aufgaben übernehmen dürfen, die ihrer Qualifikation entsprechen. Die Fachkräfte müssen die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für die von Ihnen ausgeübte Funktion und Tätigkeit besitzen. Hauswirtschaftskräfte könnten beispielsweise nicht die Pflegeplanung oder die Behandlungspflege durchführen. Bestimmte Aufgaben sind daher auch nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten.
Wie Sie sehen, gibt es zu der Anerkennung von Assistenzkräften als Pflegefachkraft noch keine Entscheidung.
In den kommenden Gesprächen wird sich die CDU dafür einsetzen, mit allen Beteiligten eine geeignete Lösung zu finden. Das wichtigste Ziel der CDU ist es, die hohe Qualität der Pflege weiterhin aufrecht zu halten. Dafür brauchen wir möglichst viele, möglichst gut ausgebildete Fachkräfte Altenpflegerinnen und Altenpfleger wie Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ahlhaus