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Christine Neumann-Martin
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Christine Neumann-Martin von Wolfgang S. bezüglich Verkehr

Wie stehen sie zu einem Tempolinit von 30 kmh innerhalb geschlossener Ortschaften, speziell auf Durchgangsstraßen wie Landes- oder Kreisstraßen?
Wie unterstützen Sie diesbezüglich die jeweiligen Kommunen vor Ort?
Warum müssen die Kommunen selbst die Kosten für stationäre Blitzeranlagen bezahlen, aber die Bußgelder gehen an den Landkreis?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Späth,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Dem Tempolimit 30 innerhalb geschlossener Ortschaften stehe ich grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Gerade auf Durchgangsstraßen wie Landes- oder Kreisstraßen werden die Anwohner durch den Verkehr extrem belastet - durch Lärm, Erschütterungen und auch durch gefährliche Situationen, die durch den Verkehr insbesondere für Fußgänger und Radfahrer entstehen. Diese Belastungen können durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit bedeutend reduziert werden.
Wie Ihnen eventuell bekannt ist, habe ich mich bei vielen Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Landratsamt Karlsruhe und mit der Gemeinde Malsch persönlich dafür eingesetzt, eine Durchgangsstraße mit Tempo 30 zu begrenzen. Gerade die Lärmaktionspläne haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass wir immer mehr Bereiche in geschlossenen Ortschaften haben, in denen die Geschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt ist.
Dennoch möchte ich mich nicht für ein generelles Tempo 30 in den Gemeinden aussprechen. Mit gutem Grund werden diese Entscheidungen auf Gemeindeebene getroffen und dort auch im Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium und dem Landratsamt beschlossen. Solche Entscheidungen können vor Ort wesentlich zielgerichteter und damit auch bedarfsgerechter getroffen werden. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist eine sogenannte hoheitliche Aufgabe und obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Die für Malsch zuständige Straßenverkehrsbehörde ist das Landratsamt Karlsruhe. Deshalb müssen alle Maßnahmen, die den fließenden Verkehr betreffen vom Landratsamt Karlsruhe getroffen werden.
Der Kreistag im Landkreis Karlsruhe hat sich vor mehreren Jahren in einer Grundsatzentscheidung dazu entschieden, keine stationären Blitzeranlagen im Landkreis aufzustellen.
Der Landkreis setzt bei der Verkehrsüberwachung auf mobile Geschwindigkeitskontrollen. In der Tat wäre es den Gemeinden des Landkreises Karlsruhe möglich, stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zu installieren, allerdings ist das Landratsamt für die Erstellung der Gebührenbescheide zuständig.
Die Einnahmen daraus stehen daher auch dem Landratsamt zu. Theoretisch wäre es nun möglich, dass die Einnahmen vom Landratsamt an die jeweilige Gemeinde zurückfließen könnten. Da diese Anlagen vom Kreistag nicht gewünscht sind werden die Einnahmen nicht an die Gemeinden weitergegeben.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen zu können.
Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Neumann-Martin MdL

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