
(...) Allerdings begrüße ich sehr die Pläne des Bundesjustizministeriums, den § 63 StGB dahingehend zu reformieren, dass insbesondere die Anordnung der Maßregel auf gravierende Fälle beschränkt werden soll, die Unterbringungsdauer grundsätzlich befristet sein soll und die Vorschriften zur Begutachtung der untergebrachten Personen im Rahmen des Überprüfungsverfahrens der weiteren Vollstreckung wesentlich stringenter gefasst werden sollen. Hier steht allerdings der Diskussionsprozess noch ganz am Anfang, der gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode intensiv angegangen werden muss. (...)