Frage von Anton P. • 14.10.2012
Antwort ausstehend von Christine Haderthauer CSU
(...) Ihre Email offenbart, dass Sie von nicht zutreffenden Annahmen zum Betreuungsgeld ausgehen. Das Betreuungsgeld ist unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern, deshalb ist die Bezeichnung „Herdprämie“ falsch und diffamierend. Die Leistung soll Alternativen zur Krippe unterstützen und Eltern mehr Gestaltungsspielräume geben, die für ihr ein- oder zweijähriges die Betreuung familiennah organisieren wollen. (...)
(...) Die Vorbereitung der deutschen Umsetzungsgesetze ist nach Mitteilung des Bundesamtes für Justiz jedoch in Bearbeitung. Insoweit darf ich Sie auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz verweisen und stelle anheim, weitergehende Informationen zum Stand der Umsetzung dort zu erfragen. (...)