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Frage von Kristina P. •

Frage an Christine Buchholz von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Buchholz,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordnete, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
Kristina Wolff

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Wolff,

vielen Dank für Ihre Mail.
DIE LINKE fordert, die Situation von gewaltbetroffenen Frauen bzw. das Hilfesystem deutlich zu verbessern. In Deutschland werden jährlich ca. 150 Frauen durch ihren (Ex-)Partner ermordet. Hinzukommen etwa noch mal genauso viele Todesfälle, über die die Bundesregierung sehr wenig weiß – denn die Motivation wird in keiner Statistik festgehalten. Wir denken aber, dass es dringend nötig ist, über alle Todesfälle – wie auch über die übrige Gewalt an Frauen und Mädchen – Bescheid zu wissen. Uns sind die Daten und die Forschung zu Gewalt an Frauen in Deutschland erheblich zu gering. So liegt z.B. die letzte Dunkelfeldforschung zu Gewalt an Frauen 15 Jahre zurück. Aus diesem Grunde fordern wir die Aufstockung der Mittel für Daten und Forschung.
Im Bundeshaushalt 2020 wurden deutlich mehr Gelder für den Themenbereich Gleichstellung beschlossen. Diese wurde von zahlreichen Verbänden und von den LINKEN nach Bekanntwerden der ersten Haushaltsentwürfe gefordert. Zu den Posten gehören Gelder für ein Gleichstellungsinstitut, für die Zivilgesellschaft und für die Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention – eine Forderung, die von den LINKEN sowohl in die Haushaltsverhandlungen als auch mit einem eigenen Antrag eingebracht wurde.
Insbesondere fordern wir, dass die Bundesregierung endlich anerkennt, dass auch in Deutschland Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind, stattfinden. Deutschland hat sich durch Unterzeichnung der sogenannten Istanbul-Konvention eigentlich dazu verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen durchzuführen. Die Istanbul-Konvention ist ein Völkerrechtsabkommen, das in Deutschland seit 2018 in Kraft ist. Um diesem Abkommen gerecht zu werden, müssen verschiedenste Maßnahmen durchgeführt werden. Im 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wurde darauf hingewiesen, dass Gewalt gegen Frauen eine wesentliche Hürde bei der Gleichstellung der Geschlechter ist. Wir arbeiten daran, dass mehr zum Schutz vor Gewalt an Frauen und Mädchen unternommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Buchholz