Frage an Christine Buchholz von Gertrud M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bucholz,
in dem unter der Adresse https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/widerspruchsloesung-ist-de-facto-bereits-gesetz/ abrufbaren Artikel steht:
Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.
Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte.
Meine Frage an Sie ist, ob dies so stimmt oder haben Sie eine andere Interpretation zu diesem Gesetz?
Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?
Wie kann ein Patient widersprechen?
Ich finde es einigermaßen skandalös, daß die Mainstreammedien nicht über diesen Sachverhalt berichten.
Mit freundlichen Grüßen
G. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage und die Einschätzung von Transparency, die auf wichtige Probleme hinweist. In der Debatte um die Organspende in Deutschland ist deutlich geworden, dass die Spendebereitschaft der Menschen durchaus hoch ist, aber verschiedene Ursachen dazu führen, dass weniger Organe transplantiert werden als möglich wäre. Einige der strukturellen Ursachen wurden durch die Änderung des Transplantationsgesetzes im letzten Jahr angegangen. Die Fraktion DIE LINKE hat dem Gesetz zugestimmt. So wurden zum Beispiel 2018 nur 8,2 der möglichen Organspenderinnen und Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation gemeldet. Mit dem Gesetz wurde ab 1.April 2019 die Meldequote erhöht. Weitere Maßnahmen waren unter anderem umfangreichere Fortbildungsmaßnahmen zur Transplantationsmedizin für Ärzte aufzulegen. Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern freizustellen, aber auch die Kosten für Organentnahmen zu finanzieren. Die Organspende ist aber nur durch die vorherige Einwilligung der Spenderin/ des Spenders, bzw. deren Angehörigen möglich. Am 16. Januar 2020 wird das neue Gesetz zur Organspende namentlich im Bundestag abgestimmt. Ich unterstütze den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende von Annalena Baerbock, Katja Kipping und 190 weiteren Abgeordneten, die das Ziel haben, die Zustimmung zur Organspende zu erhöhen. Im Kern geht es mir darum, dass die Menschen auf der Basis turnusgemäßer Ansprachen und seriöser Informationen zu Lebzeiten eine informierte Entscheidung über die Organspende treffen können. Die kontinuierliche Aufklärung soll über Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bei Behördengängen, über individuelle Beratungen durch den Hausarzt und verbesserte Informationsmaterialien der Krankenkassen erfolgen. Für ergebnisoffene Beratungen soll das Thema Organspende Teil der ärztlichen Ausbildung werden. Die Organspende und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Organspende muss eine bewusste freiwillige Entscheidung bleiben. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper schließt auch den Sterbeprozess und den Tod mit ein.
Nur wenn der Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten doppelten Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Herrn Spahn durchkommen sollte, muss man der Organentnahme widersprechen, wenn man das nicht möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Buchholz