Frage an Christine Buchholz von Jasmina O. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag, wie steht man denn zur Abschaffung der Anrechnung des Unterhaltsvorschussen bei Hartz 4 Aufstockung? Jede Kindergelderhöhung oder UV kommen nicht beim Kind an, da es sofort angerechnet wird.
Ich arbeite Vollzeit, bin alleinerziehend und muss leider aufstocken. Auch mein Kind wird größer und hat einen höheren Bedarf. Dies sollte nicht voll angerechnet werden.
Sehr geehrte Frau O.,
Danke für Ihre Zuschrift und ihre Frage. Wir sind für die Abschaffung der Anrechnung. Der Grund zum Aufstocken sind meistens zu niedrige Löhne. DIE LINKE fordert Löhne, die zum Leben reichen. Wir wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen.
Im Detail schreibt DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm: "Den Bezug des Unterhaltsvorschusses wollen wir bis zum Abschluss der Schulbildung oder Ausbildung und mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ohne Einschränkungen ausweiten. Das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, statt wie jetzt zu 100 Prozent. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld dürfen nicht auf die SGB II-Leistungen, d. h. Hartz IV, angerechnet werden."
Mit freundlichen Grüßen
Christine Buchholz