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Christine Buchholz
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Frage von Andreas S. •

Frage an Christine Buchholz von Andreas S. bezüglich Verbraucherschutz

Betreff: Rundfunkstaatsvertrag
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Buchholz,
ich nahm an, dass wir in einer Demokratie leben, dass Politiker Volksvertreter seien und die Interessen der Menschen hier in diesem Land vertreten.
Es ist diskriminierend, das es durch Volksvertreter ohne Mitspracherecht der hier in Deutschland nur noch Wahlberechtigten Gesetze erlassen werden, die uns, mich, unterwerfen, ohne dass ich Möglichkeit bekomme, mitzubestimmen. Ich spreche hier von Volksentscheiden, die im Gesetz verankert sind, aber wir, ich keine Möglichkeit bekommen, abzustimmen. Das Wirken vieler Politiker gleicht mehr und mehr der einer Diktatur.Es ist technisch kein Problem, die öffentlich-rechtlichen Sender zu verschlüsseln. Wer will, kann dann eine Smartcard mieten. Private Kabel-Anbieter machen vor, wie das geht!

Inzwischen gibt es viele Petitionen, die Unterschriften für eine Abschaffung des Zwangs-Beitrages fordern. Es findet kaum Beachtung. Es gibt Protestaktionen. Das interessiert die Politik nicht. Ich selbst habe kein Interesse am öffentlich rechtlichen Rundfunk, nutze diesen nicht.

Der § 2 des RBStV verstößt gegen § 1 GG. Ich verwahre mich in aller Entschiedenheit gegen die Entmündigung, von meinem Geld etwas kaufen zu müssen, dass ich ablehne!

Zum § 1 des RBStV stellt sich mir die Frage, ob es zur funktionsgerechten Finanzausstattung gehört, dass ca. 170.000 Beitragszahler die Gehälter der Intendanten und mindestens noch einmal so viele die Direktoren bezahlen dürfen? Wie kann jemand, der €20000,-- Monatsgehalt einsackt, nachfühlen, wie es einer armen Rentnerin geht, die 570,-- im Monat an Rente bekommt und davon noch den vollen Zwangsbeitrag zahlen soll.

Können und wollen Sie diese Verantwortung tragen als Volksvertreter, der die Interessen der Menschen in Ihrem Bundesland vertreten soll?

Portrait von Christine Buchholz
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schimkus,

auch DIE LINKE fordert mehr demokratische Beteiligung. Wir wollen Volksentscheide auch auf Bundesebene ermöglichen. Denn einige der Entscheidungen der Bundesregierung hätten bei einem Volksentscheid keinen Bestand – wie Umfragen zeigen: Zum Beispiel ist die Mehrheit der Befragten gegen den Krieg in Afghanistan, die Bundeswehr wird trotzdem weiter eingesetzt.

Die LINKE hat die Zwangs-Rundfunkabgabe bei ihrer Einführung im Bundestag gegen die damalige CDU/FDP-Regierung abgelehnt. Wie Sie schreiben, ist sie sozial ungerecht. Für 2,3 Millionen Nur-Hörfunk-Teilnehmende und Nur-Internet-PC-Nutzende verdreifachte sich die Gebühr von monatlich 5,76 auf 17,98 Euro. Für eine Million Nichtnutzende, die bislang bewusst oder auch aus sozialen Gründen auf Rundfunk verzichteten, ist nun die volle Gebühr fällig. Es gibt leider keine Beitragsbefreiungen für Geringverdienende, Studierende, Auszubildende, Beziehende von Niedrigrenten oder Arbeitslose in Hartz IV mit nur geringfügig über dem Rundfunkbeitrag liegendem Zuverdienst bleiben ausgeblendet. Menschen mit Behinderungen – mehr als 50 Jahre wurde für sie die Befreiung von der Gebühr gewährt – müssen nun beantragen, dass sie nur ein Drittel der Gebühr bezahlen. Das alles ist ein Skandal.

DIE LINKE hat vor der Beitragserhebung in der gegenwärtigen Form gewarnt, denn sie ist verfassungsrechtlich bedenklich. Der Gesetzgeber ist angesichts dieser Situation aufgefordert, umgehend Nachbesserungen einzuleiten. DIE LINKE setzt sich dafür ein, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem auf den Boden der Verfassung zurückzuholen. Dazu gehört auch eine nachhaltige Reform seiner inneren Strukturen, der Gremienzusammensetzung und des Programms.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Buchholz