Frage an Christine Buchholz von Edeltraud D. bezüglich Finanzen
Millionen, um ihre eigenfinanzierte, private Kapitalbildung betrogene Bürger werden monatlich an die „kalte Enteignung (BT-DS 15/2472)“ durch den Gesetzgeber erinnert. Fragen an unsere Bundestagskandidaten 2013 zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz:
Teil 2: Halten Sie es für richtig, dass …
2.1 Investoren von Solaranlagen vom Gesetzgeber 20 Jahre lang Bestandsschutz erhalten, und trotz der Unverhältnismäßigkeit „36 Cent Subvention" aus rechtlichen Gründen keine nachträglichen Eingriffe oder Kürzungen möglich sind (Offenbach Post vom 9.7.13 "Teure Hypothek"), Inhaber einer Direktversicherung (DV) jedoch von den gleichen Parteien Bestandsschutz verweigert und nachträglicher Eingriff gerechtfertigt wird?
2.2 Bürger, die jahrzehntelang Konsumverzicht auf sich nehmen und keine Schulden machen, für ihre Vorsorge von der Politik dafür sogar rückwirkend bestraft werden, Menschen mit Schulden per Gesetz jedoch rückwirkend geholfen wird?
( http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/saeumige-beitragszahler-schuldenerlass-fuer-krankenversicherte-12195762.html )
2.3 Schwerverbrecher, Kinderschänder und Mörder Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot genießen (*), Inhaber einer DV juristisch schlechter gestellt werden als vorgenannter Personenkreis?
(*) Kommentar der Offenbach Post vom 15.04.2011 zum Urteil in Straßburg;
„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Verurteilter mit einer Strafe belegt wird, die zum Zeitpunkt des Richterspruchs noch gar nicht existierte ... Zudem dürfe vom Prinzip „Keine Strafe ohne Gesetz" nicht abgewichen werden. Eine rückwirkende Verlängerung sei deshalb untragbar“.
2.4 Bundesminister u.a. öffentlich bekennen „Wir haben Verträge in Europa, und die europäische Kultur hat auch damit etwas zu tun, dass man sich an geschlossene Verträge hält!“, dies jedoch nicht für Inhaber einer DV gilt?
Erbitte Ihre Antworten. Werden Sie als (künftiges) Mitglied des Bundestages eine Gesetzesinitiative zur Rücknahme/Korrektur des GMG auf den Weg bringen?
Sehr geehrte Frau Debusmann,
grundsätzlich halte ich es für legitim, wenn alle Einkommensarten, nicht nur Löhne und Gehälter, zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden. Dazu gehören insbesondere auch Kapitaleinkünfte und Unternehmensgewinne. Es geht dabei nicht um eine Benachteiligung der Direktversicherten, sondern um die Gleichbehandlung aller Einkommensarten bei der Sicherstellung eines Solidarsystems. Allerdings darf es dabei nicht zu Mehrfachverbeitragungen kommen.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Sie ansonsten auf meine umfangreiche Antwort zum selben Thema gegenüber über Herrn Debusmann vom heutigen Tag verweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Bucholz