Frage an Christine Buchholz von Hannelore N. bezüglich Jugend
Frage zum Entwurf, die weibliche Beschneidung als Straftat zu werten: Sie haben §1631 d BGB zugestimmt.
Die Beschneidung der m/w Vorhaut ist eine alte Tradition. Propheten kamen beschnitten zur Welt. Ibn Qudamah: "Beschneidung ist eine Pflicht für den Mann und eine Ehre für die Frau, aber es ist für sie keine Pflicht. Die Beschneidung der Frau ist grundsätzlich nicht haram, jedoch EMPFOHLEN."
Im Judentum ist Beschneidung Pflicht. Ein unbeschnittener Jude ist ein Paradoxon. Rabbis Morsiano oder Teichtal machen sich für den Erhalt der Metzitzah B´peh stark. Rabbi Goldschmidt erklärt, das Aussaugen sei Tradition. Rabbi Metzger erklärt, dass es nicht ohne Betäubung stattfinden darf. Die Beschn., sei ein "Stempel auf dem Körper eines Juden, von dem man sich nie verabschieden kann." Es ist also wichtig, Kinder zu beschneiden, um sie in Gemeinschaften aufzunehmen. (Kindeswohl!)
Irrtümlicherweise wird die weibl. und männl. Beschneidung als Verstümmelung gesehen. Bei der leichten Form wird nur die (Klitoris-)vorhaut entfernt/nur angeritzt! Genitalien bleiben intakt!
Im Islam ist die weibl. Beschneidung nicht negativ: Mohammed:„Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann“.
Laut Art. 3 GG dürfen Mädchen nicht im Empfangen von Ritualen benachteiligt werden! Bundestag: http://bit.ly/ZdArsK
Die Gefahr beim Verbot weiblicher Beschn. ist, dass diese illegal stattfindet!
Würden Sie das religiöse Leben befürworten, indem Sie der Mädchenbeschneidung (wie bei der männlichen) zustimmen, so diese lege artis durchgeführt wird damit der Beschneidungstourismus aufhört? Ihre Zustimmung NUR, wenn das Genital nicht verändert, analog zur männlichen Beschn., völlig intakt bleibt. Wenn nicht die Klitorisvorhaut entfernt werden darf, würden Sie stattdessen KONSEQUENTERWEISE dem symbolischem Anritzen als Alternative zustimmen?
Sehr geehrte Frau Hannelore Nero,
Ich habe dem Gesetz § 1631d zugestimmt, das ausschließlich die Beschneidung des männlichen Kindes regelt und nichts zu der weiblichen Beschneidung sagt.
Für jüdische und muslimische Bürgerinnen und Bürger ist die Frage der männlichen Beschneidung existentiell, ob sie zukünftig einen wesentlichen Teil ihrer religiösen und kulturellen Tradition in Deutschland ausüben und in der von ihnen gewählten Art und Weise Beschneidungen von Jungen durchführen können.
Im Gegensatz dazu ist die weibliche Beschneidung eine Genitalverstümmlung, die keine Analogien zulässt. Sie ist zurecht in Deutschland verboten. Für die weiblichen Genitalverstümmelung gibt es kein Gebot in religiösen Schriften. Sie wird in einigen Ländern Afrikas religionsübergreifend von koptischen Christen, Juden und Muslimen durchgeführt. Aus meiner Sicht ist sie eine verachtenswerte Praxis, an deren Folgen Frauen ihr Leben lang leiden müssen – sie haben Schmerzen, sind seelisch beschädigt und ihres sexuellen Lustempfindens beraubt. Deshalb lehne ich sie in allen möglichen Varianten ab.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Buchholz