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Christine Buchholz
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Frage von Ansgar M. •

Frage an Christine Buchholz von Ansgar M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Buchholz,

Ihnen als Mitglied des Verteidigungsausschusses würde ich gern einmal eine Idee vorstellen, die ich in den Medien jedenfalls noch nicht gehört oder gelesen habe.

Wie wäre es, wenn man den Wehrdienst in einen allgemeinen Staatsdienst umwandelt?
Eine Zusammenfassung von Wehrdienst, Zivildienst und freiwilligem sozialen Jahr, verpflichtend für Männer und Frauen gleichermaßen und z.B. auf 12 Monate befristet. Jeder junge Mensch hätte die Pflicht, sich ein Jahr lang für unseren Staat einzusetzen, könnte dann aber für sich entscheiden, was er lieber macht: Wehrdienst oder Altenbetreuung oder Arbeit mit Kindern oder....

Ein solcher Staatsdienst wäre gerecht (und zwar endlich auch geschlechterübergreifend), würde den Trägern sozialer Dienste helfen und würde der Bundeswehr eine Zahl von Wehrdienstleistenden bescheren, mit der sie arbeiten könnte.

Könnte man daraus nicht einmal ein Konzept machen? Was für Probleme sehen Sie? Weshalb wird diese Idee nicht diskutiert, bin ich etwa der erste, dem sie gekommen ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Ansgar Machalický

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Sehr geehrter Herr Machalický,

der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst und leitet sich ausschließlich aus dem Wehrdienst ab. Der Sinn liegt nicht darin, dass junge Menschen "etwas für ihr Land tun" sollen. Einen Beitrag für die Gemeinschaft im Rahmen der eigenen Möglichkeiten soll jede und jeder über Steuern und Sozialabgaben leisten. So sieht es das Grundgesetz vor.

Die Wehrpflicht ist ein Instrumentarium, das laut Verfassung ausschließlich der Landesverteidigung (und mittlerweile auch der Bündnisverteidigung) dient. Zu diesem Zweck, und nur zu diesem, "können", so ist die Formulierung im Grundgesetz, junge Männer eingezogen werden.

Der Zivildienst wurde als Ersatzdienst eingeführt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass manche Menschen aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe prinzipiell ablehnen, sei es religiös oder ethisch begründet, gleichzeitig aber "Wehrgerechtigkeit" hergestellt werden sollte.

Seit dem Ende der Blockkonfrontation ist in der Planung der Bundeswehr für die Landesverteidigung kein 500.000 Mann starkes Landheer mehr vorgesehen. Die Folge war eine massive Ausweitung des Zivildienstes und ein immer größerer Anteil junger Männer, die gar keinen Dienst mehr machen müssen – was allgemein als "fehlende Wehrgerechtigkeit" bezeichnet wird.

Der Zivildienst sollte nicht und soll auch in Zukunft nicht Lückenbüßer für eine verfehlte Sozial und Steuerpolitik sein. Die in den letzten Jahren gängige Praxis, Wehrersatzdienstleistende als billige, untertariflich bezahlte Hilfskräfte in den ausgebluteten Sozialeinrichtungen einzusetzen, halte ich für falsch.

Wenn jeder Mensch in diesem Land entsprechend ihres oder seines Einkommens in die Sozialkassen einzahlen würde, könnten die Sozialeinrichtungen ausreichend Personal zu menschenwürdigen Löhnen einstellen. In jedem Fall darf der Zivildienst nicht die Wehrpflicht begründen.

Die Bundeswehr soll und kann deutlich verkleinert werden. Für den Personalbestand ist offensichtlich keine Wehrpflicht nötig, wie auch der Verteidigungsminister feststellte. Aber vor allem muss die Bundeswehr systematisch abgerüstet werden. Deutschland wird nicht am Hindukusch verteidigt. Und deswegen braucht die Bundeswehr auch keine A400 Transportflugzeuge, keine Luftverlegbaren Schützenpanzer, keine Sondereinheiten für Aufstandsbekämpfung wie die KSK usw.

Allgemeine Zwangsdienste in jeder Form lehnt DIE LINKE. ab. Das betrifft die Wehrpflicht ebenso, wie die erzwungenen Arbeitsmaßnahmen für Hartz IV Empfänger. Und das betrifft auch jeglichen eventuellen neuen Sozialdienst, wie Sie ihn vorschlagen. Arbeitszwangsdienste jeglicher Art entmündigen die Betroffenen und nehmen ihnen das Recht auf Selbstbestimmung. Und er bietet den Rahmen für Lohndumping und Aushebelung der Arbeitnehmerrechte.

Etwas anderes wäre ein freiwilliges Soziales Jahr, das allen Menschen offen steht und tariflich bezahlt wird. Wenn junge Menschen beschließen, zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zur Gewinnung von Erfahrungen, zur Überbrückung von Zeit, für ihren Lebenslauf, als einen Beitrag zum Gemeinwohl, oder aus welchen Gründen auch immer, ein Jahr in sozialen Einrichtungen bezahlte Arbeit machen zu wollen, sollten sie die Möglichkeit dazu bekommen. Das sollte dann auch der Staat fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Buchholz