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Christine Anderson
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Frage von Jan-Peter H. •

Frage an Christine Anderson von Jan-Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Anderson

Als Wähler möchte ich wissen, was für Sie "Deutsches Volk" bedeutet.

Über die Beantwortung folgender Fragen würde ich mich sehr freuen:

1) Stimmen Sie zu, dass das deutsche Volk aus den Personen besteht, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben ?

2) Falls nicht, wie definieren Sie alternativ die Zugehörigkeit zum deutschen Volk ?

3) Stimmen Sie zu, dass in Deutschland die Religionsfreiheit ein geschütztes Grundrecht ist ?

4) Stimmen Sie zu, das deutsche Muslime zum deutschen Volk gehören ?

5) Falls nicht, warum nicht ?

6) Falls ja, warum sagt die AfD, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gern beantworte:

Wer zum deutschen Volk gehört, ist gesetzlich ganz klar geregelt.Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist Deutscher und somit selbstverständlich Teil des deutschen Volkes.

In Art. 4 GG heißt es:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Daraus folgt, dass die Religionsfreiheit ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut in unserer Gesellschaft ist.Als Verfechter der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung, stelle ich dies nicht in Frage.

Allerdings muss man die Frage aufwerfen, was genau unter Religionsfreiheit zu verstehen ist.

Artikel 4 GG schützt meines Erachtens die Bekenntnisfreiheit und die ungestörte Ausübung seiner Religion.

Das Grundgesetzt schützt die Freiheit des Einzelnen seiner Religion ungestört nachgehen zu können VOR Eingriffen des Staates und nicht DURCH Eingriffe des Staates!

Ich vertrete jedoch die Meinung, dass der Islam nicht unter den Schutzbereich des Art. 4 GG fällt.Ich bin nämlich der Ansicht, dass der Islam keine Religion ist.Jedenfalls nicht was die Merkmale betrifft, die wir mit einer Religion assoziieren.Unser Verständnis von Religion ist Nächstenliebe, Vergebung der Sünden und Barmherzigkeit.  Was diese Kriterien angeht, habe ich beim Islam doch ernsthafte Zweifel.

Des Weiteren sehe ich es als sehr problematisch an, dass der Islam andere im GG garantierte Rechte nicht respektiert, z.B die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.

Weiterhin halte ich es für problematisch, dass der Islam zwar für sich, die in Art. 4 GG garantierte Religionsfreiheit in Anspruch nimmt, sie aber Anderen durch das mit dem Tode zu bestrafende Apostasieverbot verweigert.

(Quelle: www.zeit.de/2016/04/islam-apostasie-religion-strafe )

Es ist darüber hinaus inakzeptabel, dass muslimische Länder nicht die *Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (10. Dezember 1948)*unterzeichnet haben.Sie haben vielmehr in der „Kairorer Erklärung“, unterzeichnet von 57 muslimischen Ländern, die Menschenrechte ausdrücklich unter den Vorbehalt der Sharia gestellt.

Zum Vergleich:

Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (10. Dezember 1948)„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen sein“

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam vom 19. September 1981 heißt es noch:

„Das Foltern des Übeltäters, geschweige denn des Angeschuldigten, ist nicht erlaubt (...). Welcher Art die Straftat oder die gesetzlich vorgesehene Strafe auch sein mag, die menschliche Würde und Ehre der Person haben unangetastet zu bleiben. (Art. 7a,b):“

In der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islamvom 5. August 1990 heißt es dann aber:

„Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. (...) es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt. (Art. 2d)“.

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte_in_der_islamischen_Welt )

Schon diese wenigen genannten Gründe erscheinen mir doch sehr stichhaltig, um den Islam als unvereinbar mit unserer aufgeklärten, freiheitlich-demokratischen, offenen und gleichberechtigten Gesellschaft abzulehnen.Es ist mir darüber hinaus absolut unverständlich, wie man eine solche demokratiefeindliche Ideologie als einer Demokratie zugehörig erklären kann.

Selbstverständlich gehören aber Muslime zum deutschen Volk, nämlich dann, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Das ist kein Widerspruch zu unserem Standpunkt, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört!

Sie stellen hier nämlich Menschen (Muslime) mit einer Ideologie (Islam) gleich.

Mitglieder eines verfassungswidrigen Vereins gehören selbstverständlich zum Volk.Ihr Verein hingegen wird wegen seiner Verfassungswidrigkeit verboten und gehört somit definitiv nicht zu Deutschland.

Das wirft zum Abschluss die interessante Frage auf:„Sollte ein verfassungswidriger Verein nicht verboten werden können, wenn sich dieser Verein als „Religion“ bezeichnet.

Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen,

Ihre Christine Anderson

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