Frage an Christine Anderson von Jan-Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Anderson,
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen zum Thema Deutsches Volk und Islam unter
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christine-anderson/question/2017-08-31/288013
Aus ihrer Antwort ergeben sich weitere Fragen:
Diese berühren insbesondere das Verhältnis von Religion und Staat und die Frage, ob der Islam eine Religion oder verfassungsfeindliche und herrschaftsanstrebende Ideologie ist. (Was der Islam ihrer Meinung nach ist)
Das Christentum stand und steht in der jüngeren europäischen Geschichte in zahlreichen Konflikten mit einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung So hat z.B. der Vatikan als höchste Instanz der Katholischen Kirche nicht die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben. Bis vor ca. 40 Jahren hatten wir in Portugal und Spanien katholisch geprägte Diktaturen, die politische Gegner in großem Umfang gefoltert und getötet haben. Der jugoslawische Bürgerkrieg vor 25 Jahren mit über 100.000 Toten wurde sowohl von christlichen als auch muslimischen Nationalisten maßgeblich eskaliert.
Diverse Maßnahmen der katholisch geprägten Regierungen in Polen und Ungarn bezüglich der Kontrolle der staatlichen Medien und Rechtssprechung werden sowohl in den jeweiligen Ländern als auch in Europa kontrovers diskutiert.
Daher folgende Fragen:
Stimmen Sie der Aussage zu, dass es auch im Christentum Strömungen und Gruppierungen gibt, die im Konflikt zu Demokratie und Menschenrechten stehen ?
Sind Sie der Meinung, dass der deutsche Staat beim Verbot von extremistischen religiösen Gruppierungen (inkl. islamischen Gemeinschaften) zu lasche Kriterien anlegt ?
Falls ja, welche Kriterien müssen ihrer Meinung nach für das Verbot von extremistischen religiösen Gruppierungen verschärft werden ?
Sehr geehrter Herr Homan
schön, dass Sie nochmal nachfragen.Das zeigt, dass Sie ein wirkliches Interesse an meiner Antwort und diese auch reflektiert haben.Vielen Dank dafür!
Der Aussage, dass es auch im Christentum Strömungen und Gruppierungen gibt, die im Konflikt zu Demokratie und Menschenrechten stehen, kann ich so pauschal nicht zustimmen.
Richtig ist meiner Auffassung nach, dass es derartiges im Verlauf des Christentums gegeben hat.Im Zuge der Aufklärung haben wir aber eine Entwicklung durchlaufen, die unser heutiges Verständnis von Religion als eines definieren, welches keinen Anspruch auf Staatsführung hat und dass gesetzlichen Regeln des Staates Vorrang vor religiösen Vorschriften haben.Im Gegensatz zum Koran, wird die Bibel nicht als das direkte Wort Gottes angesehen, welches als der Weisheit letzter Schluss, nicht geändert und nicht angepasst werden darf.
Ob es nun einzelne Christen gibt, die sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht identifizieren können, vermag ich nicht zu beantworten.Ich kenne keine!Tatsache aber ist, dass es im Neuen Testament der Bibel (denn nur dieses gilt!) keine Grundlage für eine solche Haltung gibt.
Allerdings sage ich aber auch sehr deutlich, dass es inakzeptabel ist, dass sich die katholische Kirche in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber das Recht herausnimmt, grundgesetzwidrig zu handeln, in dem sie z.B. einer Leiterin eines Kindergartens kündigt, weil diese sich von ihrem Mann getrennt hat.
(Quelle:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/siebengebirge/koenigswinter/Nach
Entlassung-der-Kiga-Leiterin-Stadt-Königswinter-kündigt-der-Kirche-article720366.html )
Das Argument, die katholische Kirche sei als Träger befugt, ihre moralischen Vorstellungen auch arbeitsrechtlich in Anwendung bringen zu können, geht schon allein deshalb fehl, weil die katholische Kirche diese Einrichtungen nicht, wie deren Trägerschaft vermuten lassen könnte,finanziert.Diese Einrichtungen werden nur zu einem geringen Prozentsatz von den Kirchen finanziert, den Rest zahlt der allgemeine (sic!) Steuerzahler.
Es ist daher nicht hinnehmbar, dass der Steuerzahler einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, Einrichtungen finanziert, in denen grundgesetzwidrige Arbeitsbedingungen zur Anwendung kommen.
Quelle: http://www.3sat.de/page/?source=/ard/sendung/176358/index.html )
Noch absurder wird es, wenn man weiß, dass die durchaus üppigen Gehälter der kirchlichen Würdenträger vom allgemeinen (auch der atheistischen und der muslimischen!)Steuerzahler gezahlt werden!
Die AfD vertritt daher die Auffassung, dass es eine strikte Trennung von Staat und Kirche geben muss.
Nun ist es in unserem Land aber so:Während man die katholische oder auch evangelische Kirche nach Herzenslust und unter viel Applaus kritisieren darf, ohne dafür sozial geächtet zu werden, ist dies nicht möglich, wenn sich die Kritik gegen den Islam richtet!
Was mich gerade im Zusammenhang mit der Debatte um den Islam stört, ist die Doppel-Moral, mit der hier, an sich gleiche Sachverhalte, völlig unterschiedlich bewertet werden.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern generell und durch kirchliche Amtsträger im Besonderen, wird zu Recht als Sexualdelikt verfolgt und hoffentlich hart bestraft.Die unter dem verharmlosenden Begriff „Kinder-Ehe“ und im **hier stand etwas, was man nicht sagen darf und deshalb zensiert wurde** sexuelle Missbrauch von Mädchen, werden von unserer „Integrations-Ministerin“ gar noch als Schutz der Mädchen vor gesellschaftlicher Isolation legitimiert.
( Quelle:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-11/aydan-oezoguz-integrationsbeauftragte-kinderehen )
Was ihre zweite Frage angeht, so glaube ich nicht, dass der Staat beim Verbot von extremistischen Religionen zu lasche Kriterien anlegt.Er legt schlicht gar keine Kriterien an!
Im Gegenteil, gerade im Hinblick auf den Islam, scheint es in unserem Land ein ungeschriebenes Gesetz zu geben, dass jede Kritik, um genau zu sein jeder Kritiker (sic!) dieser Ideologie, als menschenverachtend, rassistisch und fremdenfeindlich bekämpft werden muss, ohne zu merken, dass mit der Bekämpfung der Kritik (er), einer menschenverachtenden, rassistischen und fremdenfeindlichen Ideologie Tür und Tor geöffnet wird.
In einem Interview mit dem Islamgelehrte Kyai Haji Yahya Cholil Staquf, Generalsekretär der größten Muslim-Vereinigung Indonesiens, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Der Westen muss aufhören, das Nachdenken über diese Fragen für islamophob zu erklären.“
Hinsichtlich ihrer letzten Frage würde mir schon reichen, dass man erkennt, dass die im Namen einer Ideologie erfolgten Grundrechtsverletzungen nicht durch das Grundgesetz selbst geschützt sein können!
Wenn ich der katholischen Kirche das Recht abspreche, ihre mit dem GG nicht zu vereinbarenden moralischen Vorstellungen im Arbeitsrecht anwenden zu dürfen, dann kann es doch erst recht nicht sein, dass ich die groben Menschenrechtsverletzungen des Islams unter den Schutz des GG stelle
Mit herzlichen Grüßen,
Ihre Christine Anderson