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Frage von Reinhard W. •

Frage an Christine Anderson von Reinhard W. bezüglich Recht

Untersuchungsausschuss einsetzen gegen Dr.A.Merkel (in Sachen unzulässige Grenzöffnung): Wie viel % der Zweitstimmen braucht die AfD,um gegen alle Parteien die Einsetzung des Unt.-Ausschuss durchsetzen zu können? Falls die F.D.P. mit 4,99 % scheitert, wird dies sehr wichtig. Zudem ist SEHR fraglich, ob die F.D.P. Ihre Zusage einhält, wonach F.D.P. dies auch fordert, falls ich das im 'Wahlkampf' richtig mitbekommen habe... Grüße aus Offenbach am Main.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gern folgendermaßen beantworte:

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sind 25% der im Bundestag vertretenen Abgeordneten notwendig.  Die AfD müsste demnach mindestens 25% der Zweitstimmen erhalten, um unabhängig von anderen Fraktionen oder Abgeordneten einen solchen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können.

Im*April 2014 hat  der***Bundestag neue *Regeln für die Wahrnehmung parlamentarischer****Minderheitenrechte* beschlossen:

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 2167), wird wie folgt geändert:

Nach § 126 wird für die Dauer der 18. Wahlperiode folgender § 126a eingefügt: „§ 126a Besondere Anwendung von Minderheitsrechten in der 18. Wahlperiode (1) Für die Dauer der 18. Wahlperiode gelten folgende Regelungen: 1. Auf Antrag von 120 seiner Mitglieder setzt der Bundestag einen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes ein.

Diese Änderung gilt allerdings nur für die laufende Legislaturperiode. Man hat offenbar im derzeitigen Bundestag durchaus die Notwendigkeit gesehen, die Hürden für gewisse Rechte zu senken.  Dies ist sicherlich in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass aufgrund der großen Koalition die derzeitige Opposition aus DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen nur etwa 20% der Sitze erreichen und eine effektive Oppositionsarbeit nicht möglich gewesen wäre.

Angesichts der Tatsache, dass die „Opposition“ es in den vergangenen vier Jahren jedoch vorgezogen hat, überhaupt nicht zu opponieren, sondern die Regierungskoalition noch zu bejubeln, hätte man sich die Anpassung der Regelung auch sparen können.

Abzuwarten bleibt, ob man im künftigen Bundestag unter vergleichbaren Bedingungen, die Ermöglichung parlamentarischer Minderheitenrechte auch dann noch für geboten hält, sollte die AfD davon profitieren.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihre Christine Anderson

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