Frage von Andreas K. • 13.08.2009

Antwort ausstehend von Christina Tasch CDU
© CDU-Fraktion Thüringen
(...) Diese Verantwortung gilt auch für Aufsichtsräte, die letztlich für die Festlegung von Abfindungen und Vergütungen zuständig sind. Wir vertreten die Auffassung, dass entscheidend für die Höhe der Vergütung nicht der kurzfristige Erfolg an der Börse sein darf, sondern die langfristige und nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens. (...)