Wie kann es sein, dass Deutschland sich der Menschenrechte verpflichtet hat, aber über fossile Emissionen und den Klimawandel Menschen des Rechtes auf Leben beraubt?
Sehr geehrte Frau Stumpp,
Hiermit möchte ich Sie fragen, wie es sein kann, dass wir (Deutschland) uns den Menschenrechten verpflichtet haben, und dennoch gegen die Menschenrechte handeln dürfen? Damit meine ich unter anderem, dass wir mit der Nutzung fossiler Brennstoffe und unserer insgesamt negativen CO2 Bilanz den Klimawandel mitverursachen, und so Menschenleben gefährden und im Endeffekt Menschen so ihren Rechtes auf Leben und ein Leben in Würde zu berauben.
So steht in Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Und auch die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, den ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen unter anderem das Recht auf Leben zu gewähren.
Wie ist das vereinbar, gelten Menschenrechte nur für Deutsche? Oder welchen Haken habe ich übersehen?
Sehr geehrte Frau F.,
ich beantworte Anfragen via Abgeordnetenwatch ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr über das Portal. Sie können mir bei Interesse Ihr Anliegen jedoch gerne auf meine Bundestagsadresse zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Stumpp MdB