Frage an Christina Liebetrau von Nicole C. bezüglich Bildung und Erziehung
Das Verkehrsaufkommen vor unseren Schulen wird immer größer. Auch sollen wir ja aus Umweltsicht nicht mehr so viel Auto fahren. Nun gibt es in Thüringen ziemlich strenge Regeln für eine Befreiung von den Kosten für den Schulbus und viele Familien (ALG 2 Empfänger und Aufstocker) können sich den Bus nicht leisten. Wäre es nicht mal ein Sinnvolles Programm den Schulbus für alle Schüler Kostenfrei zu machen? Die Busse fahren doch so oder so.
Sehr geehrte Frau Caspari,
ganz herzlichen Dank für Ihre Frage. Laut Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen § 4 ist die Schülerbeförderung kostenfrei, wenn Schüler in einer bestimmten Entfernung von zur nächstgelegenen staatlichen Schule wohnen (Klassenstufe 1 bis 4 mindestens 2 km Schulweg, ab Klassenstufe 5 mindestens 3 km Schulweg). Ab dem 11. Schuljahr erfolgt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen dann eine Selbstbeteiligung der Schüler an den Beförderungskosten. Diese Selbstbeteiligung kann aber erstattet werden, wenn die betroffene Familie Anspruch auf Bildungs-und Teilhabeleistungen (das sog. Bildungspaket) haben, wenn sie bzw. ihre Eltern
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II –(Arbeitslosengeld IIoder Sozialgeld) oder
- Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch –SGB XII –oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz –AsylbLG –oder
- Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz -BKGG) bekommen
Insofern ist der Schülerverkehr im öffentlichen Nahverkehr bis zur 11. Klasse bereits kostenfrei. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie mir gern schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Liebetrau