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Frage von Ulrich N. •

Frage an Christina Kampmann von Ulrich N. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Kampmann,

ich bin seit 1995 selbständig und habe weiter den Mindestbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt.

Meine Frage lautet:

Kann ich mit 63 Jahren ohne Abzug in Rente gehen? Ich habe meine 45 Beitragsjahre erreicht, falls die Zahlungen der Mindestbeiträge angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
U. Niebuhr

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Sehr geehrter Herr Niebuhr,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Grundsätzlich gilt, wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben ausscheiden, dauerhaft Abschlag bei ihrer Rente in Kauf nehmen.
Bei der Wartezeit von 45 Jahren wird neben den Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I), Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr. Außerdem werden Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld angerechnet. Dagegen nicht berücksichtigt werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, da es sich nicht um Versicherungsleistungen handelt.
Ich kann hier Ihren individuellen Sozialversicherungsverlauf nicht im Einzelnen nachvollziehen und rate daher die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in der Bahnhofstraße 28 in Bielefeld (Tel. 0521 / 52540) in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Kampmann, MdB

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