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Christina Kampmann
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Frage von Anna F. •

Frage an Christina Kampmann von Anna F. bezüglich Familie

Mein Partner und ich sind ein hetero-sexuelles Paar. Wir sind nicht verheiratet und können keine eigenen Kinder bekommen. Wir haben gemeinsames Eigentum. Wir sind seit mehr als 10 Jahren ein Paar.

Das Problem liegt im Erbrecht. Natürlich möchten wir, wenn einer von uns stirbt, dass der andere die Anteile am Haus bekommt. Doch wir könne es nicht testamentarisch festhalten. Unsere Eltern bzw. Geschwister können wir vom Pflichtteil nicht ausklammern. Es sei denn, wir gründen eine Firma und lösen das Problem über diesen Umweg.

Hier sollte eine Gesetzesänderung her. Wie stehen sie dazu? Würden sie eine Änderung voran treiben?

Es kann nicht sein, dass uns der Staat in diesem Fall zur Ehe zwingt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Fürhölter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Art. 6 Abs. 1 unseres Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Politische Bestrebungen, dieses im Hinblick auf das Erbrecht zu ändern, sind mir derzeit nicht bekannt. Ich kann jedoch gut verstehen, dass Sie es als ungerecht empfinden, dass testamentarisch keine andere Lösung gefunden werden kann.

Ich halte das juristische und gesellschaftliche Verständnis für Familie jedoch generell für überdenkenswert. In unserem Wahlprogramm steht: „Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen“. Ich finde das ist eine gute Grundlage, um in Zukunft offener über den Familienbegriff nachzudenken und zu neuen politischen Lösungen zu gelangen.

Mit freundlichen Grüßen,
Christina Kampmann

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