Frage an Christina Kampmann von Johannes T. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Kampmann,
wie wir anhand der aktuellen Berichterstattung (FAZ) im Fall Gustl Mollath erfahren, hatte die bayerische Justizministerin Merk nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts hervorgehoben, die StA habe auf ihre Weisung hin die Wiederaufnahme angestrebt.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/fall-mollath-opposition-fordert-entlassung-merks-12426855.html
Die Grünen warfen der Ministerin vor, den Wiederaufnahmeantrag zu spät angeordnet zu haben.
Genau so gut kann natürlich politischer Druck Staatsanwälte zu Lasten von Kriminalitätsopfern ausbremsen.
Staatsanwälte also noch immer an der Leine der Politik – ein deutscher Skandal
http://www.wiwo.de/finanzen/justiz-wie-politiker-staatsanwaelte-unter-druck-setzen/5301900.html
Und somit ist dieses Kernelement einer Demokratie (unabhängige Justiz) "grundgesetzwidrig" bundesweit noch immer nicht installiert.
Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die Zweite, entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig.
Gewaltenteilung....bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung [Legislative, Exekutive, Judikative], in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.
Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." [so Prof. Dr. Carlo Schmid am 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat)].
Was gedenken Sie, Frau Kampmann, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?
MfG
Johannes Thiesbrummel
Sehr geehrter Herr Thiesbrummel,
der Fall Gustl Mollath hat gezeigt, dass die Hürden für die Einweisung und dem Verbleib in der Psychiatrie zu niedrig sind. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise zu prüfen, ob eine Einweisung zukünftig auf zwei voneinander unabhängige Gutachten gestützt werden sollte. Weiterhin sind frühzeitig externe Gutachten von anstaltsfremden Sachverständigen einzuholen.
Der Sachverhalt hat zudem deutlich gemacht, dass es wichtig ist, auf bestehende und offensichtliche Defizite im bayerischen Justizwesen hinzuweisen. Gleichzeitig sollte aber die Unabhängigkeit der Justiz und auch die Gewaltenteilung nie in Frage gestellt werden. Meiner Meinung nach sollte von der Politik kein Druck auf die Justiz ausgeübt werden, damit diese unabhängig und nach unserer Rechtslage frei entscheiden kann. Es ist wichtig, dass sich die Staatsanwaltschaft und auch die Richter, gerade bei prominenten Fällen, nicht von der Öffentlichkeit und der Politik beeinflussen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kampmann