Frage an Christina Haubrich von Florian M. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Hallo Frau Haubrich,
ich wollte Sie fragen, wann wir in Bayern mit einem Informationsfreiheitsgesetz rechnen können.
Hintergrund der Frage:
Bayerische Verwaltungsbehörden wie z. B. die Bayerische Vermessungsverwaltung bieten kostenpflichtige Dienste an, deren Daten durch die öffentliche Hand steuerfinanziert werden und somit nach meinem Verständnis für jeden kostenfrei verfügbar sein sollten.
Ich würde Sie hier gerne um Ihre Ansichten bzw. um Ihre künftigen Absichten dieses Thema betreffend bitten. Falls ich mit meiner o. g. Feststellung falsch liege, würde ich mich freuen, wenn Sie dies entsprechend richtig stellen würden.
Mit freundliche Grüßen, Florian M.
Sehr geehrter Herr Ertl,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben Recht, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Bayern bislang immer noch kein allgemeines Transparenzgesetz und damit auch kein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz. Das ist schon immer ein Kritikpunkt von uns Grünen. Dieser Mangel wirkt sich in Krisen besonders deutlich aus. Die Entscheidungen der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie können nur dann nachvollzogen und überzeugt begründet und verteidigt werden, wenn auch allen die Grundlagen bekannt sind. Darum ist es wichtig, dass in einer Krisensituation, wie der gegenwärtigen Pandemiebekämpfung, die den staatlichen Stellen vorliegenden Informationen für die Bevölkerung transparent und zugänglich gemacht werden.
Wir haben daher im letzten Jahr die Verabschiedung eines Corona-Krisen-Transparenz-Gesetzes beantragt, das die Grundlagen staatlicher Entscheidungen öffentlich zugänglich macht. Dazu gehört für uns, dass z.B. die Daten, Informationen, Modelle und Studien, die der Regierung und den Behörden als Grundlagen für Entscheidungen, Verordnungen und Gesetzesvorlagen dienen, öffentlich gemacht werden. Darüber hinaus soll auch öffentlich gemacht werden, welche Beschaffungen die staatlichen Stellen vornehmen, welche Unternehmen, Organisationen und Institutionen Sonderhilfen bekommen. Auch welche Expert*innen die Regierung beraten, muss transparent gemacht werden.
Anbei der Link zu unserem Antrag.
Wann wir also mit einem Transparenzgesetz rechnen können, hängt davon ab, wann es einen Wechsel oder eine Einsicht bei der aktuellen Staatsregierung gibt.
Herzliche Grüße,
Christina Haubrich