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Christina Haubrich
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Frage von Martin R. •

Frage an Christina Haubrich von Martin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Haubrich,

In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage!

Die CSU-Regierung hat in der letzten Legislaturperiode hierzu einen Gesetz verabschiedet, das Bayerische E-Governmentgesetz.

https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2015-458/

Die Landtags-Grünen stellten dem ein Bayerisches Transparenzgesetz entgegen, denn in einer digitalen Gesellschaft könne digitale Verwaltung nicht ohne Bürgerbeteiligung möglich werden. „Wir wollen eine andere politische Kultur, einen lebendigen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung“, so Katharina Schulze. „Doch die CSU-Regierung verharrt noch immer im Konzept des Obrigkeitsstaats, der das Amtsgeheimnis schützen muss – aber ohne die Bereitstellung von Informationen, ohne, dass die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Vorgänge und Abläufe der Verwaltung haben, hat E-Government keinen Erfolg.“

Die CSU-Regierung blockiere Bayern in Sachen Informationsfreiheit und lasse den Freistaat im Entwicklungsstatus verkümmern. In elf von 16 Bundesländern herrsche bereits Informationsfreiheit. Auch der vorliegende Gesetzentwurf verpasse die Chance dies zu ändern und gebe den BürgerInnen keinen echten Anspruch auf Informationen. „Die CSU-Regierung bietet nur Informationsfreiheit light.“ Rund 70 bayerische Kommunen stünden für Transparenz und hätten bereits eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen.

Die Landtags-Grünen fordern, Bürgerinnen und Bürgern das Recht zu geben, bei Behörden Informationen zu erfragen, Akteneinsicht zu verlangen und Kopien von Unterlagen anzufordern. Katharina Schulze: „Ebenso müssen alle Informationen, die in der Verwaltung vorhanden und die von öffentlichem Interesse sind – Statistiken, Gutachten, Verwaltungsvorschriften, Verträge – im Internet über ein zentrales Informationsregister verfügbar gemacht werden, alles im Rahmen eines strengen Datenschutzes: Öffentliche Informationen sollen öffentlich gemacht werden, private Informationen bleiben privat.“

Wir (und damit auch ich) werden uns in der Opposition weiterhin für ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern einsetzen!

Herzliche Grüße,

Christina Haubrich