Ich stimme in fast allen Pkt. überein, aber was spricht dagegen, dass Empfänger v. Bürgergeld, die gesund sind, keine Pflegearbeit (z.B. für Kinder/Eltern) leisten, zu gemeinnütz. Arbeit verpflichtet

Liebe Frau E.,
wir finden es super, wenn mehr Menschen im Bürgergeld, die keine Chance im ungeförderten Arbeitsmarkt bekommen, eine Erwerbsarbeit angeboten bekommen. Wir wollen daher den Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen, also geförderte reguläre Arbeitsplätze mit Sozialversicherung zum gesetzlichen bzw. Branchenmindestlohn (§ 16i SGB II). So überwinden die Betroffenen durch eigene Arbeit den Bürgergeldbezug. Diese schon existierende Förderung wollen wir von derzeit knapp 30.000 Stellen auf 150.000 Förderungen ausbauen.
Ob dieser Ausbau des Sozialen Arbeitsmarkts im gemeinnützigen Bereich stattfindet, hängt vom Interesse der Arbeitgeber ab, Langzeitarbeitslose Personen einzustellen. Was wir ablehnen ist, unbezahlte Bürgergeldempfänger in entlohnten Bereichen einzusetzen, etwa in Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen oder anderen gemeinnützigen Sektoren. Denn unentlohnte Arbeit darf keine neuen Arbeitslosen verursachen.
Im übrigen: Die Vorschläge von CDU/CSU, FDP und AfD, alle vermittelbaren Bürgergeldbezieher mittels Ein-Euro-Jobs zur Arbeit zu verpflichten, wäre sehr teuer für uns alle. Selbst wenn nur die Hälfte aller vermittelbaren Bürgergelbezieher, also rund 900.000 Personen, zu Ein-Euro-Jobs verpflicht würden, lägen die Mehrkosten für die Jobcenter bei über 7 Milliarden Euro im Jahr. Zum Vergleich: Die gesamten Ausgaben für alle geförderten Maßnahmen aller Jobcenter lagen in 2024 bei rund 3,8 Milliarden Euro. Diese Mehrkosten wären also für die Steuerzahler ganz enorm
Mit solidarischen Grüßen
Christin Willnat