Würden Sie im Rahmen einer Absenkung des Wahlalters die bestehende Bindung von Erreichung des Wahlalters für Landtagswahlen und die Ausübung des Wahlhelfer:innen-Ehrenamt aufheben?
Sehr geehrte Frau Seibel,
aktuell dürfen bei Landtagswahlen nur Menschen wählen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aus der letzten Legislatur wurde mit Stimmen der nordrhein-westfälischen Landesregierung aus CDU und FDP ebenso wie mit den der AfD (Antrag siehe https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11173.pdf; Abstimmungsergebnis siehe https://www.abgeordnetenwatch.de/nordrhein-westfalen/17/abstimmungen/absenkung-des-wahlalters-bei-landtagswahlen) abgelehnt.
Gleichwohl ist es bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, oder Europawahlen so, dass Menschen das Wahlhelfer:innen nur dann ausüben dürfen, wenn Sie das oben erwähnte Wahlalter erreicht haben. Dies schließt aber politikinteressierte unter 18 Jahren aus. Vor dem Hintergrund, dass bei jeder Wahl unzählige Wahlhelfer:innen gesucht werden, wäre meine Frage an Sie, ob die in vorherigen Satz erwähnte Bindung bleiben sollte?