Christiane Zeigler
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BAYERNPARTEI
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Frage von Pia D. •

Frage an Christiane Zeigler von Pia D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was halten Sie davon, dass einige Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung wählen dürfen, Zweit-Pässe haben, doppelte Staatsbürgerschaften besitzen ( vorzugsweise Türken ) und sogar ein volles Wahlrecht haben - während andere Ausländer, wie ich es zb bin ( Aus Latein-Amerika, El Salvador ) und schon über 40 Jahre in Deutschland wohne, lebe, weder jemals die Chance hatte, eine Doppel-Staatsbürgerschaft zu bekommen ( bei mir heißt es, ENTWEDER ODER ) ...geschweige denn mit meinem El Salvadorienischen Pass ein Wahlrecht bekomme. Sollten nicht ALLE AUSLÄNDER gleich behandelt werden, nachdem sie mindestens fünf Jahre hier waren/ sind. Sollte da nicht Gesetze her, das zu ändern und sämtlichen Ausländern gleichen Stellenwert zu geben? ENTWEDER BEI ALLEN ODER BEI KEINEM, nur das wäre fair.

Christiane Zeigler
Antwort von
BAYERNPARTEI

Sehr geehrte Frau Pineda,

die doppelte Staatsbürgerschaft wird von Deutschland innerhalb der EU
und der Schweiz zugelassen, daneben für anerkannte Flüchtlinge, die 8
Jahre rechtmäßig hier gelebt haben, sowie für Kinder ausländischer
Eltern. Da sehr viele Türken seit Jahrzehnten in Deutschland leben,
haben ihre hier geborenen Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft.
Allerdings ist dieses Thema Sache des Bundes und im Koalitionsvertrag
der Regierung fixiert.
Ich persönlich bin gegen eine doppelte Staartsbürgerschaft. Sie sollte
nur in "Notfällen" vergeben werden, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft
angenommen werden will, das Herkunftsland die Aufgabe der bisherigen
aber nicht akzeptiert (z.B. Afghanistan, Kuba, Algerien u.a.).