
(...) Nach dem gültigen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz leistet auch derjenige Schwarzarbeit, der ein Gewebe ausübt und dieses nicht angemeldet hat (das muss nicht unbedingt ein Handwerk sein, sondern kann auch ein z.B. Kfz-Handel sein) oder der ein meisterpflichtiges Handwerk ausübt und nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist. (...)