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Christiane Hinze
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Frage von Traudl H. •

Frage an Christiane Hinze von Traudl H. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Hinze,

FDP Minister Bode brachte am 8.7.2011 eine Bundesratsinitiative auf den Weg (BR Drs. No: 356/11), nach der angemeldete, steuerzahlende, Sozialabgaben abführende und Mitarbeiter beschäftigende Betriebe künftig:

- nicht mehr für Ihre Tätigkeiten werben dürfen
- Jeder Bedienstete eines X-beliebigen deutschen Ordnungsamtes eine automatisierte Abfrage der Telefonstammdaten meisterfreier Handwerksunternehmen vornehmen darf
- Und vor allem: Hausdurchsuchungen bei meisterfreien Unternehmen und deren potentiellen Kunden ohne Richterbeschluss durchgeführt werden dürfen, von eben jedem x-beliebigen Ordnungsamtsmitarbeiter und das Ganze: Verdachtsunabhängig.

Das Ganze kommt unter dem diffamierenden Deckmantel „Schwarzarbeit“ daher, weil dieser Tatbestand (zu Unrecht...) im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt ist.

Frau Hinze: Die FDP gibt sich als Partei der Wirtschaft und der Bürgerrechte. Warum bringt dann ein Minister Ihrer Partei solcherlei auf den Weg?

Ergänzungen:

- Jedes Handwerksunternehmen aus den anderen 26 EU Mitgliedsstaaten darf nach Deutschland hinein Aufträge abarbeiten, während hier lebende und Steuern zahlende Betriebe (…) derzeit Verfolgung erleiden und die FDP hier jedem Rathausmitarbeiter mehr Befugnisse einräumen will, als es Polizisten haben.

- Diese Maßnahme mindert nicht die „Schwarzarbeit“ welche Steuerhinterziehung meint, sondern im Gegenteil senkt sie die Steuereinnahmen, weil ja angemeldete Betriebe behindert und vernichtet werden.

Also:
1.: Warum bringt die FDP sowas auf den Weg?
2.: Wie stehen Sie persönlich dazu?
3.: Wie begegnen Sie meinem Verdacht, dass hier reine Klientelpolitik, nämlich zum Schutz der Meisterbetriebe vor ihren meisterfreien Mitbewerbern, gemacht wurde?

Vielen Dank für Ihre Antwortmühen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hopp!

Nach dem gültigen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz leistet auch derjenige Schwarzarbeit, der ein Gewebe ausübt und dieses nicht angemeldet hat (das muss nicht unbedingt ein Handwerk sein, sondern kann auch ein z.B. Kfz-Handel sein) oder der ein meisterpflichtiges Handwerk ausübt und nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Für die Bekämpfung und Ahndung solcher Verstöße sind in Niedersachsen die Kommunen zuständig (Das Land hat den Kommunen diese Aufgabe zugewiesen, wie die anderen Länder auch).

Die Verfolgung und Ahndung der anderen Formen von Schwarzarbeit wie Steuerhinterziehung oder Sozialleistungsbetrug ist Aufgabe des Zolls. Dieser hat dafür auch die notwendigen Ermittlungsbefugnisse und darf zur Sachverhaltsermittlung auch Baustellen oder Büroräume betreten.

Das dürfen die Kommunen leider nicht! Darin liegt das Problem, deshalb haben wir die Bundesratsinitiative mit dem Ziel erweiterten Ermittlungsbefugnisse für die Kommunen gestartet.

Heute dürfen Kommunen Baustellen, Werkstätten und Büroräume erst betreten, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Dann greift eine Befugnis aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Aber was ist ein Anfangsverdacht? Reicht es, wenn in einem Hinterhof viele Fahrzeuge repariert werden, die man nicht sofort dem Eigentümer zuordnen kann? Reicht es, wenn an einer Baustelle Fahrzeuge mit polnischem Kennzeichen stehen ohne Handwerksbezeichnung?
Viele Kommunen meiden den Stress und verzichten daher ganz auf eigene Außenprüfungen. Verstöße gegen Gewerbeordnung und Handwerksrecht bleiben damit vielfach ungeahndet.

Das wollen wir mit unserer Bundesratsinitiative ändern, die ja auch im Bundesrat eine breite Mehrheit gefunden hat (die Problematik ist in allen den Ländern die Gleiche).

Übrigens: Das Zutrittsrecht bezieht sich natürlich nur auf die Geschäftsräume und nicht auf die Privatwohnungen der Verdächtigen, es sei denn, diese werden als Büro/Werkstatt genutzt.

Außerdem wollen wir den Tatbestand der unerlaubten Werbung wieder einführen. Bisher dürfen z.B. auch Hilfsarbeiter in Anzeigen mit Tischlerarbeiten werben, obwohl sie gar nicht Tischler sind. Wie kann es sein, dass jemand mit Tätigkeiten werben darf, die er gar nicht ausüben darf? So werden jede Menge Geschäfte angebahnt, die den ordentlichen Handwerkern verloren gehen.
Bis zur Novelle 2004 ist dieser Tatbestand in der HWO enthalten gewesen und mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bewehrt gewesen, seit 2004 leider nicht mehr. Das möchten wir wieder einführen.

Der Bundestag hat Initiative der FDP bisher leider nicht aufgenommen, obwohl wir sogar Gespräche mit zuständigen Bundestagsabgeordneten geführt haben um unser Anliegen zu verdeutlichen.

Liebe Grüße

Christiane Hinze