
(...) In Regelschulen sollen Schülerinnen und Schüler mit Behinderung integriert werden, wenn dies nach der Art ihrer Behinderung und nach den personellen und räumlichen Voraussetzungen der Schule möglich und sinnvoll ist. Dazu sind hohe Standards für die sächliche und personelle Ausstattung der Schulen - insbesondere hinsichtlich der zusätzlichen Bereitstellung sonderpädagogischer Fachkräfte - unerlässlich. (...)