
(...) Wir sind der Meinung, dass es dem Windanlagen-Betreiber selbst überlassen sein sollte, ob er ein Windrad bereits bei Windgeschwindigkeiten von 5,5 m/s oder erst ab 5,75 m/s aufstellt. Die Landesregierung hingegen hat 5,75 m/s als Mindestwindgeschwindigkeit festgelegt und gefährdet damit bereits geplante Projekte. Was die Abstände angeht: Selbstverständlich sind Abstände in einer Größenordnung von 1.000 m sinnvoll. (...)