Frage an Christiane Blömeke von Joachim P. bezüglich Recht
Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise
zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher
wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?
Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?
Danke! für die Antwort!
Sehr geehrter Herr Petrick,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie sie richtig sagen, hat das Bundesverfassungsgericht in 2 Urteilen vom 26.07.2005 die Position der Versicherungsnehmer von Kapital bildenden Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung und damit den Verbraucherschutz gestärkt. Der Gesetzgeber hat nunmehr bis zum 31.12.2007 Vorkehrungen dafür zu treffen, das bei der Ermittlung des Schlussüberschusses die Vermögenswerte angemessen berücksichtigt werden, die durch die Prämienzahlungen der Versicherten geschaffen worden sind. Derartige Sicherungen sollen auch für die Übertragung des Bestands an Lebensversicherungen auf ein anderes Unternehmen geschaffen werden. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Kapital bildenden Lebensversicherungen stehen aber nicht in einem Zusammenhang mit der von ihnen aufgeworfenen Frage, ob "der Banken- und Sparkassensektor in Deutschland in gleicher Weise zur Transparenz in seinen Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispositionskredite gesetzlich verpflichtet werden sollte".
Banken erwirtschaften aus Zinsdifferenzen ihre Gewinne. Banken stehen zueinander in direktem Wettbewerb über den Zins als Preis für einen Kredit. Deshalb kann sich jeder Bankkunde über die Zinskosten eines Dispositionskredits informieren. Arbeitslosengeldempfänger sind Bankkunden wie jeder andere Bürger. Ratenkredite werden nach einer Bonitätsprüfung vergeben. Ist sie positiv, wird einer Umschuldung seitens der Bank sicher nichts im Wege stehen. Einen Rechtsanspruch kann kein verantwortlicher Politiker versprechen, da der Staat dann für einen möglichen Zahlungsausfall von Raten zur Kredittilgung haften müsste, was er nicht leisten kann. In einer Marktwirtschaft liegt das Kreditausfallrisiko bei der jeweiligen Bank, eben auch bei der Sparkasse. Der Unterhaltssatz für das Arbeitslosengeld II und die stetige Übernahme der Mietkosten ist zwar nicht besonders hoch, aber ausreichend für die Existenzsicherung. Die Verfassungsmäßigkeit wurde jüngst vom Verfassungsgericht festgestellt. Sicher ist die Höhe debattierbar und wird auch in Zukunft Teil der politischen Auseinandersetzung sein. Schulden müssen jedoch eigentlich nicht für den Unterhalt gemacht werden. Selbstverständlich können und müssen wir uns den Sozialstaat leisten. Worüber wir streiten, ist jedoch die gerechte Ausgestaltung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Blömeke