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Christiane Blömeke
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Christiane Blömeke von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Blömeke,

Sie behaupten, dass nach der Gleichstellung alle Kita-Träger die gleichen Voraussetzungen haben.

Ab 2008 werden alle Träger bei den Staatszuschüssen gleich behandelt, aber die bisherigen Kirchensteuermittel werden weiterhin für Kirchen-Kitas(Qualitätssteigerung) verwendet. Warum bestreiten Sie den Wettbewerbsnachteil für die nichtchristlichen Träger?

Wie sollen sich Kita-Eltern verhalten, die Kirchensteuern zahlen, wegen des finanziellen Rückzugs der Kirchen höhere Elternbeiträge entrichten müssen und die Abmeldung ihres Kindes nur durch den Wegfall der Kirchensteuer vermeiden können?

Wie werden Sie sich bei der Abstimmung über den Staatskirchenvertrag verhalten, wenn verbindliche Angaben zu den Auswirkungen auf den Kita-Haushalt weiterhin fehlen?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,
meiner Ansicht nach kann die Kirche selber entscheiden, wofür sie die Kirchensteuer einsetzt. Die Aufgabengebiete sind vielfältig. Wenn die Kirche mit einem Teil der eingesparten Kirchensteuern ihren KITAs mehr Profil geben will, so ist das ebenfalls ihre eigene Entscheidung.
Ich werde, wie angekündigt, sehr aufmerksam und auch kritisch sein, wenn die Eltern die Kosten für die Übernahme der Betriebsausgaben tragen müssten. Willfried Meier, unser haushaltspolitischer Sprecher, hat eine kleine Anfrage gestellt, um zu sehen, woher die Stadt die zusätzlichen Gelder nehmen will. Ihre Behauptung, dass die Eltern ggf. ihre Kinder wegen erhöhter Beiträge abmelden müssen, entbehrt zumindest zum jetzigen Zeitpunkt jeglicher Grundlage. Wie ich mich bei der Abstimmung verhalte, kann ich Ihnen dann zu gegebener Zeit sagen, wenn ich die Festsetzungen des Kirchenstaatsvertrages kenne und Informationen habe, wie die Lücke von rund 5 Mio Euro geschlossen werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Blömeke