Frage an Christiane Blömeke von Barbara U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Blömeke
Welche Gründe gibt es, dass Obdachlosen tagsüber der Zutritt zu den Räumen der Notunterkünfte versperrt wird? Wenn Art 3 GG noch Gültigkeit hat, dann wundert es mich, mit welchem Einsatz man sich um Flüchtlinge kümmert (denen ich das vom Herzen gönne) und die Bedürfnisse der Bürger im Land (egal ob es sich um deutsche oder ausländische Bürger handelt), die durch Notlagen bedürftig wurden, vernachlässigt. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch diese Bürger tagsüber eine warme Unterkunft haben.
Sehr geehrte Frau U.,
Ihre Frage ist berechtigt. Ich habe nach den Gründen gefragt, da mir die Sachlage so auch nicht geläufig war. Laut Behörde können die Notunterkünfte tagsüber aus Hygienegründen nicht geöffnet werden, da die Tageszeit benötigt wird, um die Räume ausreichend zu reinigen und die Wäsche zu tätigen. Den Obdachlosen wird daher empfohlen tagsüber in die Tagesaufenthaltsstätten zu gehen (z.B HerzAs etc) , wo sie auch Angebote zur Tagesgestaltung wahrnehmen können. Das gilt aber bislang noch nicht für das Wochenende. Hier haben wir als Grüne Fraktion darauf gedrängt, dass eine Öffnung der Tagesaufenthaltsstätten- beispielsweise des HerzAs - auch am Wochenende stattfindet. Dieses Vorhaben befindet sich derzeit in der Prüfung. Ich finde es wichtig, dass die obdachlosen Menschen eine Möglichkeit für ein Dach über dem Kopf haben. Das gilt in der Tat nicht nur für die Flüchtlinge, sondern für alle Menschen.
Wir werden an dem Thema noch weiter arbeiten, um ggf eine Verbesserung in Bezug auf die Aufenthaltsmöglichkeiten auch bei den Notunterkünften zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Blömeke