Frage an Christiane Blömeke von Benigno d. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Frau Blömeke,
Warum unterstützen sie eine Verfassungsänderung die die beispielhafte direkte Demokratie in Hamburg aushebelt? Das beantragte Verfahren für „Bürgerschaftsreferenden“ unterwandert von BürgerInnen initiierte Volksabstimmungen und lässt keine Gegenvorschläge zu. Die Eile und Weise, in der SPD, CDU mit Ihrer Unterstützung Bürgerschaftsreferenden ohne Beteiligung der BürgerInnen durchdrücken wollen, ist undemokratisch und diesem Instrument nicht würdig.
mfg
B. d. R.
Lieber B. d. R.,
vielen Dank für Ihr Interesse an den Instrumenten direkter Demokratie in Hamburg. Es ist schön, dass Sie sogar aus Düsseldorf Anteil an Hamburger Politik nehmen...
Wir Grünen haben in unserem Bürgerschaftswahlprogramm die Einführung von Referenden für wichtige politische Richtungsentscheidungen immer als Ergänzung und damit als ein Mehr an Mitbestimmung der Hamburgerinnen und Hamburger gesehen. Ich kann Ihnen versichern, dass mit der Einführung des Bürgerschaftsreferendums keine Volksinitiativen verhindert werden. In unseren Beratungen mit den anderen Parteien haben wir besonders darauf geachtet, dass dieser Vorwurf nicht zum Tragen kommt. Ich möchte Ihnen gern diese gesetzlichen Sicherungen noch einmal darstellen:
1. Senat oder Bürgerschaft müssen 6 Monate vor einem Beschluss zu einem Referendum dies öffentlich ankündigen.
2. In dieser Zeit können sich die Hamburgerinnen und Hamburger überlegen, ob sie eine eigene Fragestellung zur Abstimmung stellen wollen und die dafür notwendigen 10.000 Unterschriften sammeln. 14 Tage nach Beschluss der Bürgerschaft zu einem Referendum kann die Volksinitiative ihre Unterschriftensammlung für die 2. Stufe der Volksgesetzgebung starten und die dafür notwendigen 65.000 Unterschriften sammeln. Alles zusammen ist dann eine gemeinsame Kampagne von Volksinitiative und Volksbegehren. Die Unterschriftenhürden sind genauso wie beim jetzt gültigen Volksentscheidsverfahren. Insgesamt hat die Volks-Ini also 7 Monate Zeit, hier die Hürden für eine 2. Fragestellung zu schaffen.
3. Volksinitiativen, die bereits den Status eines Volksbegehrens haben, können einfach entscheiden, sich mit ihrer Fragestellung an das Referendum zu hängen. Dann werden dem Volk beide Fragen, die von der Bürgerschaft und die der Volksinitiative, zur Abstimmung vorgelegt. Selbstverständlich hat die Volksinitiative auch ausreichend Platz im Info-Heft der Bürgerschaft an die Wählerinnen und Wähler, um für ihre Fragestellung zu werben.
4. Der Sorge, dass der Beschluss zu einem Referendum mit dem Tag einer Abstimmung nicht zusammenfallen könnte, ist im Gesetz Rechnung getragen worden. Diese sehr theoretische Frage wollten alle Parteien in der Bürgerschaft nicht zum Gegenstand von Spekulationen werden lassen
5. Es gibt Kritik, dass es nach dem Bürgerschaftsreferendum nicht sofort wieder möglich ist, einen 2. Abstimmungsvorgang anzustreben. Wir Grüne glauben jedoch, dass das Abstimmungsergebnis des Volkes nicht ständig in Frage gestellt werden darf, damit es nicht zu einer Entwertung von Abstimmungen und damit auch zu Politikverdrossenheit kommen kann. Daher unterstützen wir die Regelung, dass wenn die Hamburgerinnen und Hamburger über eine wichtige Frage abgestimmt haben, diese für die laufende Wahlperiode Bestand haben muss, mindestens aber für 3 Jahre gelten soll. Dauerabstimmungen zu einem Thema, um das vermeintlich richtige Ergebnis zu erreichen, sind nicht geeignet, um unsere Demokratie zu stärken
6. Wir wollen sogar, dass eine gewichtige Minderheit im Volk mit ihrer Meinung beim Referendum eine Stimme bekommen kann, auch, wenn sie gar keine Gegenfrage mit einer Volksinitiative auf den Weg bringen möchte. In diesem Fall kann die Bürgerschaft entscheiden, dieser Meinung sogar Raum im Informationsheft der Bürgerschaft zu gewähren, so dass alle Wählerinnen und Wähler sich auch über diese Sicht informieren können.
Ich hoffe, diese Informationen stoßen auf Ihr Interesse und sind für Sie aufschlussreich.
Seien Sie versichert, wir wollen mehr Demokratie und Mitbestimmung, und nicht weniger.
Mit vielen Grüßen,
Christiane Blömeke