Frage an Christiane Blömeke von Gudrun W. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Blömeke,
vielen Dank für Ihre prompte Reaktion.
Da in diesen Tagen die Platzvergabe unter den Schulleitern geregelt wird, sind mögliche Fälle natürlich noch nicht bekannt.
Ich schildere Ihnen aber gern meine persönliche Motivation mich mit diesem Thema zu beschäftigen:
Ich habe drei Töchter und die Älteste (6 J.) ist bereits in der 1. Klasse. Die Mittlere (4 J.) kommt im Herbst in die Vorschule und die Jüngste (2 J.) wird im Herbst in den Kindergarten kommen. Auf den Elternratssitzungen im Februar und März haben wir über die Platzvergabe gesprochen und unsere Schulleitung hat berichtet, dass in erster Linie die Entfernung zwischen Schule und Wohnort von Bedeutung ist und in diesem Jahr voraussichtlich um die 15 Schüler abgewiesen werden müssten. Daraufhin habe ich mich auch noch einmal in der Schulbehörde informiert und dort wurde die Auskunft bestätigt, wonach die Entfernung Vorrang hat und nur bei zwei Kindern mit gleicher Entfernung Geschwister als nachrangiges Kriterium bevorzugt werden.
Natürlich kann es sein, dass meine eigene Familie in den nächsten Jahren einfach Glück haben wird und alle Kinder auf einer Grundschule landen. (Unsere Wahl fiel auf eine Schule unseres Schulverbundes, allerdings auf die Zweitdichteste.) Die ständigen Veränderungen in der Schullandschaft mit ihren Schulschließungen, sinkenden Schülerzahlen und neuen Regelungen machen mich skeptisch, so dass ich mich nicht nur auf das Glück verlassen möchte. Schließlich habe ich auch gute Argumente: hier verweise ich auf den ersten Brief.
Beispiele für Familien, die dichter an einer Schule eines anderen Verbundes wohnen gibt es sicherlich mehrere, ob sie als Beispiel zur Verfügung stehen möchten, müsste man dann gegebenenfalls abklären.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Wohlrab
Sehr geehrte Frau Wohlrab,
vielen Dank für Ihre zusätzlichen Erläuterungen zu Ihrem Anliegen. Ich finde es gut, dass der Elternrat Fahrenkrön und das Sie persönlich sich für eine Änderungen der Regelungen im Anmeldeverfahren der Grundschulen einsetzen, auch wenn Sie (noch) nicht direkt betroffen sind. Dennoch: wir PolitikerInnen leben natürlich auch von Praxisbeispielen. Aus diesem Grund kann ich nur anregen, dass Eltern, die von den unzureichenden Regelungen des Anmeldeverfahrens betroffen sind, sich mit uns in Verbindung setzen.
Nun aber zu Ihrer inhaltlichen Kritik, die ich mit Ihnen teile. Als Mutter von drei Kindern war es mir damals auch wichtig, dass meine Kinder auf ein und diesselbe Grundschule gegangen sind. Das ist nicht nur für die Organisation des Alltags notwendig, sondern auch für die Kinder selber. Anders ist es, wenn die Kinder in die weiterführenden Schulen kommen. Hier entscheiden oft andere Kriterien und verschiedene Schulen für Geschwister sind nicht unüblich.
Für die Grundschulanmeldung aber teile ich Ihre Forderungen, dass sowohl Geschwister, als auch Vorschulkinder der Schule, bei der Anmeldung bevorzugt werden. Alles andere macht pädagogisch und mit Rücksicht auf die Organisation einer Familie wenig Sinn. Was die ehrenamtliche Mitarbeit in den Schulen angeht ist diese zwar einfacher, wenn sie an einer Schule stattfindet, aber nicht unmöglich wenn sie auf zwei Schulen ausgedehnt wird. Da meine Kinder auf drei verschiedene weiterführende Schulen gehen, ist mir dieser Spagat nur allzu gut bekannt.
Die SPD hat in der letzten Woche - wohl auf Anregung Ihrer Zuschrift- eine Anfrage an den Senat gerichtet. Aus der Antwort werden sich weitere Handlungsoptionen ergeben und ich kann mir gut denken, dass dieses Thema auch auf die Tagesordnung des Schulausschusses genommen wird, bzw. das ein Antrag an die Bürgerschaft erfolgt. So weit sind wir allerdings noch nicht. Gerne können Sie sich aber nach dem Sachstand bei uns erkundigen.
Ich möchte allerdings noch darauf hinweisen, dass wir in der Opposition nur begrenzte politische Möglichkeiten haben. Wir können ein Thema hinterfragen, es in die Öffentlichkeit bringen (dazu sind Fallbeispiele gut), oder wir können eine Initiative über einen Antrag stellen. Die Mehrheit Änderungen herbeizuführen haben wir jedoch, wie Ihnen bekannt ist, nicht. Oft kommt jedoch auch schon durch die oben genannten Verfahrensweisen, oder durch die Zuschriften von engagierten Bürgerinnen und Bürger Bewegung in eine Sache. Daher kann ich Sie nur ermuntern auch den Kontakt zur CDU Fraktion zu suchen.
Freundliche Grüße von
Christiane Blömeke
Kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL Bürgerschaftsfraktion
stellv. Mitglied im Schulausschuss
Obfrau im Untersuchungsausschuss Feuerbergstraße