Frage an Christiane Blömeke von Peter Michael S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Frau Blömeke,
ab 2012 soll in Hamburg eine getrennt Sielnutzungsgebühr eingeführt werden. Es werden also getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschagswasser erhoben. Die geplanten Gebühren von 1,94 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser und 0,67 € pro Quadratmeter versiegelter Fläche führen für unseren Gewerbebetrieb zu einer sprunghaften Kostensteigerung von ca. 5.000,00 €.
Welche Position beziehen Sie bezüglich Härtefallregelungen, Übergangsfristen und Förderprogrammen?
Wir als Gewerbebetrieb sind schon durch die Neuordnung der GEZ stark gebeutelt.
Mit freundlichen Grüßen
P. Michael Stoltenberg
Sehr geehrter Herr Stoltenberg,
Ihre Darstellungen zur neuen Regelung der Abwassernutzungsgebühren sind zutreffend. Wir (dieGAL ) befürworten das kommende Gebührensplitting bei den Abwassergebühren. Derzeit zahlen die HamburgerInnen eine Abwassergebühr, die sich nach dem Trinkwasserverbrauch richtet. Zukünftig soll sich die Gebühr nur zum Teil darauf beziehen. Ein Großteil der Gebühr errechnet sich aus den versiegelten Flächen, die Regenwasser in die Kanalisation leiten. Damit bekommen Grundbesitzer einen finanziellen Anreiz, den Boden so einzurichten, dass Regenwasser versickern kann. Auf diese Weise wird es für die Grundstückbesitzer wirtschaftlich, Beton-Flächen zu entsiegeln, wo diese nicht mehr benötigt werden.“
„Nebenbei“ bedeutet das auch aktiven Gewässerschutz, da es bei Starkregen zu weniger hydraulischen und stofflichen Belastungen der Bäche, Flüsse, Seen kommt und so weniger Stress für die dort lebenden Tiere und Pflanzen entsteht.
Dabei haben wir aber auch die Möglichkeiten einer Abmilderung zukünftiger Kostenbelastungen im Blick. Die in der Bürgerschaft behandelte Drucksache sagt dazu folgendes: "Die geplante Ausgestaltung des getrennten Gebührenmodells ermöglicht es den Grundstückseigentümern, die Höhe der von ihnen zu zahlenden Gebühren durch die Abkopplung angeschlossener Grundstücksflächen zu beeinflussen. Hierdurch haben es die Grundstückseigentümer selbst in der Hand, etwaige zusätzliche Kostenbelastungen durch die Einführung getrennter Sielbenutzungsgebühren abzumildern. Hierbei wird für konkrete bauliche und technische Fragestellungen ein Beratungsangebot seitens der HSE zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch soweit rechtliche Hindernisse einer schlichten Entsiegelung entgegenstehen. Es ist außerdem vorgesehen, die Möglichkeit zu prüfen, wie im Zuge der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr entstehende wirtschaftliche Härten durch entsprechende Anwendung der Härtefallregelung abzumildern wären."
Bei der entsprechenden Regelung werden also Ihre Sorgen berücksichtigt werden. Dennoch wird es bei gewerblichen Betrieben mit großen Flächen zu Mehrbelastungen kommen, da es mit der neuen Berechnungsart auch zu einer Gebührengerechtigkeit kommt. Zukünftig bezahlen nämlich diejenigen, die viel Regenwasser in die Kanalisation leiten - und damit die Siele mehr beanspruchen - mehr, als diejenigen, die wenig Regenwasser einleiten. Bislang subventionierten die "Wenig-Einleiter" von Regenwasser quasi die anderen, weil es keinen Unterschied dabei gab, ob es sich um Abwasser oder Regenwasser handelt. Mit freundlichen Grüßen
Christiane Blömeke