Frage an Christiane Blömeke von Günter S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Blömeke,
mein Antrag auf Einschulung an der Wunschschulewurde abgelehnt, statt dessen wurde ich an eine etwa 100 m näher am Wohnort gelegene Schule (Distanz zum Wohnort: 1100 m) als die gewünschte Schule (Distanz etwa 1300 m) verwiesen. Das bedeutet für mein Kind nun aber, dass es morgens in den Hort muss (sowohl meine Frau als auch ich sind berufstätig), der direkt neben der Wunschschule liegt um von dort dann zur zugewiesenen Schule zu gehen, nachmittags natürlich ebenso. Mein Kind wird unweigerlich auf dem Weg vom Hort zur Schule unseren Wohnort "fast" streifen, wird mithin nun 2500 m pro Weg zurücklegen. Die Behörde hat laut Auskunft der Schule diese angewiesen, nur Geschwisterkinder zu berücksichtigen, dies deshalb, weil es den Eltern nur schwerlich zuzumuten sei, wenn die Kinder zwei verschiedene Schulen besuchen. Ansonsten soll nur die Entfernung eine Rolle spielen.
Abgesehen davon, dass hier die Interessen des Kindes vor denen der Eltern gerückt werden, kommen so auch Kinder in den Genuss der avisierten Schule, die ein Geschwisterkind in der jetzigen 4. Klasse haben, welches zur Einschulung ohnehin die Schule wechseln wird. Ich werde nun in ein Widerspruchsverfahren gezwungen, welche vorher nicht nötig war. Zuvor war es nämlich so, dass ich bei der Schule vorstellig werden musste, die für meinen Wohnort zuständig war. Das ist tatsächlich die auch jetzt zugewiesene Schule gewesen. Bei unseren beiden älteren Kindern stellten wir, übrigens aus den selben Grund bei selber Sachlage, den Antrag auf Einschulung an die neben dem Hort gelegene Schule. Die Behörde gab dem Antrag statt und alle waren zufrieden. Wie kann es ein, dass nunmehr die Interessen der Eltern vorangestellt werden um eine Klassenfrequenz zu erreichen, die in den letzten Jahren ohnehin des öfteren geändert wurde und auch jetzt womöglich dem Rotstift zum Opfer fallen wird?
Mit freundlichen Grüßen
G. Stevens
Sehr geehrter Herr Stevens,
vielen Dank für die Schilderung Ihrer Problemlage. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie mit der Lösung nicht zufrieden sind. Wir würden uns gerne um Ihren Fall kümmern, dafür jedoch ist ein Austausch über Abgeordnetenwatch wenig sinnvoll, weil wir u.a. noch mehr Informationen (wie beispielsweise den Namen der Schule etc) benötigen. Damit wir gemeinsam in der Sache weiter kommen, wäre es schön, wenn Sie mir Ihre mail noch einmal an meine GAL Adresse christiane.bloemeke@gal-fraktion.de senden können und dann auch Ihre Telefonnummer für Nachfragen mitteilen könnten. Ich werde dann gemeinsam mit meinem Kollegen Michael Gwosdz, der für Schulpolitik zuständig ist, Ihr Anliegen weiter bearbeiten.
Freundliche Grüße
Christiane Blömeke