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Christian von Stetten
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Frage von Erik S. •

Frage an Christian von Stetten von Erik S. bezüglich Finanzen

Die Kabinettsfassung des Jahressteuergesetzes 2008 sieht eine grundlegende Neufassung des § 42 AO vor. Diese Regelung, die sich bisher gegen den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten richtet, soll künftig radikal verschärft werden. Ausweislich der neuen Überschrift soll sich die Neufassung gegen „Steuergestaltungen“ schlechthin richten. Anknüpfungspunkt soll allein der Umstand sein, dass eine Gestaltung vom Steuerpflichtigen gewählt wurde, die zu einem Steuervorteil führt und die nicht mit der Gestaltung, die der Gesetzgeber für typisch hält, übereinstimmt. Die Beweislast für das Vorliegen beachtlicher außersteuerlicher Gründe wird dem Steuerbürger aufgebürdet.
Liegt hier nicht eine grundsätzliche Abkehr von den rechtstaatlichen Grundsätzen der Amtsermittlungspflicht und der Beweislast (jeder hat die Tatsachen zu beweisen , die für Ihn sprechen) vor?

Wie sind folgende Sätze der Gesetzesbegründung zu verstehen:"Bei Ausgestaltung des materiellen Steuerrechts ist der Gesetzgeber darauf angewiesen, auf Gestaltungen abzustellen, die er in Übereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Zwecke für typisch hält. Er kann bei der Schaffung einer Norm nicht alle theoretisch denkbaren Gestaltungen zur Verfolgung der Ziele berücksichtigen." Räumt hier der Gesetzgeber nicht ein, dass er das von Ihm geschaffene Steuerrecht nicht mehr überschauen kann? Wenn der Gesetzgeber nicht alle möglichen Gestaltungen einer Steuernorm überblickt, wie soll dies dem Bürger möglich sein! Halten Sie es als Abgeordneter und Unternehmer Bürger diesbezüglich einem Generalverdacht auszusetzen? Ein Unternehmer gestaltet ja bereits schon durch die Rechtsformwahl, da Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften anders besteuert werden! Woher soll der Bürger wissen was der Gesetzgeber für typisch hält?

Auf Ihre Antworten freue ich mich schon.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Wählerinnen und Wähler aus meinem Wahlkreis wissen, dass ich die Beantwortung von Bürgeranfragen aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall -- Hohenlohe sowie die Beantwortung von Fragen zu meinen finanzpolitischen Fachgebieten sehr ernst nehme. Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage per Briefpost direkt an mein Berliner Büro, an mein Wahlkreisbüro oder per E-Mail christian.stetten@bundestag.de , unter Angabe Ihrer postalischen Adresse und Telefonnummer, damit ich direkt mit Ihnen in Kontakt treten kann.

Bei E-Mail Anfragen kann es vorkommen, dass der SPM-Filter zuschlägt. In diesem Fall bitte erneut senden oder mich direkt unter der Telefonnummer 030 -- 227 -- 75 346 anrufen.

Gerne können Sie mir natürlich auch unter der Nummer 030 -- 227 -- 76 900 ein Fax senden. Oder Sie informieren sich auf meiner Homepage http://www.christian-stetten.de/ .

Informationen zur finanziellen Entschädigung aller 614 Abgeordneten des Deutschen Bundestages und deren Nebentätigkeiten erhalten Sie bei der Bundestagsverwaltung unter http://www.bundestag.de/ .

Am liebsten wäre es mir, Sie nutzen eine meiner zahlreichen Bürgerveranstaltungen. Dann können wir Ihre Fragen ausführlich diskutieren. Ein anonymer E-Mail-Verkehr, bei dem ich nicht weiß, ob es sich bei Ihnen um einen interessierten Bürger oder einen links- oder rechtsextremen Aktivisten des politischen Gegners handelt, bleibt uns dadurch erspart.

Wenn Sie mir eine E-Mail unter christian.stetten@bundestag.de senden, teile ich Ihnen gerne den nächsten Termin für eine Bürgerveranstaltung mit.

Mit freundlichen Grüßen
Christian von Stetten

Anmerkung der Redaktion
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