Frage an Christian von Stetten von Rudolf D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr von Stetten!
Die BHW-Bauspar AG hat mir einen "Alt-Vertrag" gekündigt, obwohl die Bausparsumme noch nicht erreicht ist und ich weiterhin einen Darlehensanspruch habe. Der Grund für die rechtswidrige Kündigung ist wohl die hohe Guthaben-Verzinsung.
Auf den Widerspruch meinerseits gegen die Kündigung und die Androhung einer Klage vor dem zuständigen Landgericht geht das BHW gar nicht ein. Vielmehr wurde der Vertrag jetzt "zwangsabgerechnet". Damit begeht das BHW (und zahlreiche weitere Bausparkassen) einen Rechtsbruch.
Fragen an Sie und die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag: Was unternehmen Sie zum Schutz der Bausparer, die gut verzinste Altverträge haben, die noch nicht voll angespart sind? Wie kann verhindert werden, dass Bausparkassen rigoros und ohne Zustimmmung der Bausparer Verträge zwangsabrechnen?
PS: Das Bausparen zu den bisherigen Bedingungen scheint mir wohl ein Auslauf-Modell zu sein, da Verträge einseitig sind und der Kunde wenig Schutz genießt. Außerdem sind Baudarlehen heute weitaus günstiger bei Banken und Sparkassen als bei Bausparkassen zu erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Verträge variabler zu gestalten.
Freundliche Grüße
Rudolf Dochtermann