Frage an Christian von Stetten von Jürgen H. bezüglich Verbraucherschutz
1. Trifft es zu, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?
3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt? Können Sie ein Gesetz nennen, das die Versicherungsträger aus der Pflicht entlässt, die betroffenen Versicherten darüber zeitnah zu informieren, also auf die Versendung entsprechender Aufhebungsbescheide zu verzichten?
4. Der Bundestag ist lt. Grundgesetz der Gesetzgeber. Die Gesetzesvorlagen werden in der Regel von Fachleuten aus den einschlägigen Ministerien erstellt. Gesetzeskraft erhalten diese nach der Verabschiedung durch den Bundestag.
Halten Sie es für vertretbar, dass die Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet, die bei der Debattierung und Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen wurde?
Sehr geehrter Herr Holdefleiß,
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Der Wahlkreisabgeordnete des Bundestagswahlkreises Schwäbisch Hall – Hohenlohe, Christian von Stetten, beantwortet Ihre Fragen sehr gern, wenn Sie ihn direkt an die Adresse: Bundestagsbüro Christian von Stetten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin anschreiben oder ihn unter der Telefonnummer 030 – 227 75 346 anrufen.
Er möchte mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt, transparent und ohne Umwege über Dritte kommunizieren. Zahlreiche Abgeordnete von SPD, Grüne, FDP, CDU und CSU haben die Erfahrung gemacht, dass die weitgehend anonyme Kommunikation über eine Internetplattform weder den Fragenden noch den Antwortenden zufrieden stellt. Deshalb bitten wir Sie: Nehmen Sie direkt Kontakt mit Abgeordneten Christian von Stetten auf.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auf seiner Internetseite http://www.christian-von-stetten.de über seine persönlichen Standpunkte und auf http://www.kandidat-stetten.de über seine persönlichen Daten zu informieren.
Auf der Homepage http://www.christian-stetten.de finden Sie beispielsweise unter dem Stichwort "Presse" http://www.presse-stetten.de die 20 meist gelesenen Presseartikel, ein Foto- und Videoarchiv ist unter http://www.bilder-stetten.de bzw. http://www.video-stetten.de auf der Internetseite genauso einzusehen wie ein Rückblick auf Berlin-Reisen unter http://www.rueckblick-auf-berlin.de .
Angesichts der verschiedenen direkten Kontaktmöglichkeiten bitten wie Sie um Verständnis, dass unser Bundestagsbüro über kandidatenwatch.de mit diesem standardisierten Schreiben antworte.
Mit freundlichen Grüßen
Berliner Büro des Bundestagsabgeordneten
Christian von Stetten MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin